Gesetz für Zeltfeste hat Löcher!
Feuerwehr fand Möglichkeit, wie man Veranstaltungsgesetz und Gewerbeordnung austricksen kann. RETZ (ae). Laut der Gewerbeordnung des Bundes dürfen gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Feuerwehren) an drei Tagen im Jahr Veranstaltungen abhalten; ohne dabei die sonst üblichen Bestimmungen des Gewerbe- und Abgabenrechtes einhalten zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter der Veranstaltung Mitglieder, deren Ehepartner, Eltern und Kinder sind, und...