Ein Pongauer wird wegen Betrugs verurteilt
SALZBURG/PONGAU (ap). Wegen des Betrugs um 3,5 Millionen Euro wurde am Landesgericht Salzburg der Geschäftsführer einer Investmentfirma zu einer unbedingten zweijährigen Freiheitsstrafe sowie einer unbedingten Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Er soll mittels Scheingeschäft falsche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben.