Fehler am Stimmzettel
Landeswahlbehörde wird tagen - droht Wahlanfechtung?
Erneut schrillen vor einer Wahl die Alarmglocken, nun macht ein einziger Buchstabe auf dem Stimmzettel Probleme - ein "I" mit möglicherweise großen Folgen? Dieter Platzer, Leiter der Landeswahlbehörde versucht zu beruhigen.
KÄRNTEN. Nun haben wir den Wahl-Salat: In böser Erinnerung ist vielen Kärntnerinnen und Kärntnern noch das Theater rund um die Wahlanfechtung bei der vorletzten Bundespräsidentenwahl. Ein Fehler am Stimmzettel für die kommende Landtagswahl in Kärnten (wir berichteten) lässt nun die Wogen hochgehen.
"Neudruck wäre unmöglich"
Mittlerweile meldete sich auch der Leiter der Landeswahlbehörde zu Wort: "Die Vorbereitungen für die Wahl laufen seit Wochen, leider wurde ein Tippfehler übersehen, in der Langbezeichnung des BFK wurde aus Fresach Friesach. Aufgrund der Fristen, des Ablaufes und der Briefwahl ist es unmöglich, die Stimmzettel zurück zu rufen, sie neu drucken zu lassen. Ein Austausch der Stimmzettel könnte zudem zu einer Gefährdung des Wahlgeheimnisses all jener Wählerinnen und Wähler führen, die bereits mittels Briefwahl gewählt haben bzw. denen die Briefwahlkarte zugestellt wurde", erklärt der Leiter der Landeswahlbehörde, Dieter Platzer, die Problematik.
Platzer versucht zu beruhigen
"Nach juristischer Beurteilung jedoch ist die Partei, um die es sich handelt, für die Wählerinnen und Wähler klar ersichtlich. Eine Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof unterliegt spezifischen Voraussetzungen mit besonderen Form- und Verfahrensvorschriften und einer erforderlichen Erheblichkeit für den Ausgang der Wahl, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass der Tippfehler nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl führen würde", so der Leiter der Landeswahlbehörde, Dieter Platzer. Die Landeswahlbehörde werde laut Platzer jedenfalls in ihrer kommenden Sitzung über mögliche Maßnahmen beraten, um etwaigen Wahlanfechtungen im Vorfeld zu begegnen.
"Anfechtung wäre schon jetzt möglich"
In einer ersten Stellungnahme heißt es vonseiten des BFK Kärnten: "Diese behördliche Peinlichkeit kann zu einer Wahlanfechtung unsererseits führen und im schlimmsten Fall zu Neuwahlen, die durch stümperhafte Arbeit ausgelöst werden. Unser Bündnispartner, die FBP Österreich, hat nach dem Bekanntwerden eine juristische Prüfung eingeleitet, die bis dato ein klares Bild widergibt - eine Anfechtung wäre bereits jetzt möglich."
"Behalten uns rechtliche Schritte vor"
Und weiter: "Obwohl Fasching ist, kann das nicht als lustig aufgefasst werden. Die Wahlbehörde hat es nicht einmal für wichtig erachtet, uns als BFK über diesen Sachverhalt zu informieren, was uns den Verdacht aufdrängt, dass hier versucht wurde, diese Ungeheuerlichkeit zu vertuschen. Herrn Platzer richte ich an dieser Stelle aus, dass er nicht Maßnahmen treffen soll, die einer Anfechtung entgegenwirken, sondern solche, die dererlei Unzulässigkeiten verhindern. Wir haben eine juristische Prüfung eingeleitet und behalten uns rechtliche Schritte vor."
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