Anpassung des Preises gerechtfertigt
"Die Gebührenerhöhung ist normal"
Auch die Gemeinde Neuhaus muss die Gebühren bei Wasser und Co. leicht erhöhen. Patrick Skubel erzählt, warum.
NEUHAUS. In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Neuhaus am 20. Dezember 2021 erfolgte die Beschlussfassung über die Anpassung der Kanalgebührenverordnung – in Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen des Kärntner Gebührenkalkulationsmodelles, die mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist.
Über dem Durchschnitt
"Die Bereitstellungsgebühr pro Bewertungseinheit liegt im Jahr 2022 bei 134,42 Euro, sowie die Benützungsgebühr bei 2,62 Euro, wobei diese einer jährlichen Steigerung von 2 Prozent unterliegen", meint Patrick Skubel, Bürgermeister der Gemeinde Neuhaus. "Diese Gebühren sind höher als der Gebührendurchschnitt im Bezirk, da der Kanalbau in der Gemeinde Neuhaus erst im Jahr 2020 abgeschlossen wurde, und somit die Förderungen nicht in gleich hoher Weise wie bei Gemeinden, welche den Bau früher umgesetzt haben, in Anspruch genommen werden konnten", führt Skubel aus.
Neue Verordnung
"Die aktuell geltende Wasserbezugsgebührenverordnung von Neuhaus stammt aus dem Jahr 2018. Seither wurden keine Tarifanpassungen vorgenommen. Die laufenden Kosten haben sich jedoch wegen der Inflation und der steigenden Erneuerungskosten von Anlagen erhöht, weshalb seitens der Gemeinde Neuhaus basierend auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Kärntner Gebührenkalkulationsmodelles ebenfalls Handlungsbedarf besteht und in der kommenden Sitzung des Gemeinderates eine neue Verordnung beschlossen werden soll", so Skubel weiter.
Neues System
"Gemäß Beschluss des Gemeinderates beabsichtigen wir, die Sammlung von Leicht- und Metallverpackungen mit Wirksamkeitsbeginn zum 1. Jänner 2023 vom nicht mehr zeitgemäßen Bringsystem auf das 6-wöchige Holsystem mit dem „Gelben Sack“ umzustellen, was der Zielsetzung der Kärntner Abfallwirtschaftsverbände entspricht", schließt Skubel ab.
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