Raketen, Böller, Feuerwerk
Polizei kontrolliert und appelliert an die Sicherheit

Für viele gehören Raketen, Feuerwerke und Kracher zur Silvesternacht dazu – wer nicht darauf verzichten möchte, sollte dringend Sicherheitstipps beachten, um vor Verletzungen und Strafen zu schützen. | Foto: Naletova/stock.adobe.com
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  • Für viele gehören Raketen, Feuerwerke und Kracher zur Silvesternacht dazu – wer nicht darauf verzichten möchte, sollte dringend Sicherheitstipps beachten, um vor Verletzungen und Strafen zu schützen.
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Die Polizei legt ein Augenmerk auf Kauf und Verwendung illegaler Feuerwerkskörper und warnt vor der Gefahr.

VÖLKERMARKT. "Wir achten das ganze Jahr über darauf, ob irgendwo nicht genehmigte pyrotechnische Artikel verkauft oder verwendet werden – rund um Silvester natürlich vermehrt", sagt Chefinspektor Gerald Grebenjak, Kommandant der Polizeiinspektion Völkermarkt.

Polizei kontrolliert

Verkaufsstände für Feuerwerke, Raketen, Knaller etc. gibt es aktuell wesentlich weniger als noch vor ein paar Jahren. Allerdings: "Das Problem sind die Käufe im Internet", weiß der Polizist. Im Internet können auch Produkte, die bei uns nicht zugelassen sind, bestellt werden. Generell muss auf pyrotechnischen Artikeln eine entsprechende Prüfnummer vorhanden sein, die bestätigt, dass das Produkt für die EU beziehungsweise Österreich genehmigt ist.

Vier Kategorien

Grundsätzlich werden Feuerwerkskörper in vier Kategorien eingeteilt – von F1 bis F4. Für jedermann, nach entsprechendem Alter, erhältlich sind die Kategorien F1 (ab zwölf Jahren) und F2 (ab 16 Jahren), F3 und F4 sind Feuerwerkskörper, die eine "mittlere Gefahr" beziehungsweise "große Gefahr" darstellen und deren Erwerb nur ab 18 Jahren und mit Bewilligung erlaubt ist.

Hohe Verletzungsgefahr

Abgesehen von den drohenden Strafen bei Verwendung gefährlicher Kategorien und sogar illegaler Feuerwerkskörper appelliert Grebenjak aber vor allem an die Sicherheit: "Die Verletzungsgefahr ist sehr hoch. Und gerade bei pyrotechnischen Artikeln, die im Internet bestellt werden, weiß man nicht, welche Stoffe sie enthalten und wie stark sie sind."

Verwendung verboten

Generell ist zu beachten: Im Ortsgebiet ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich verboten, ebenso in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.

Sicherheit in der Silvesternacht

Die Landespolizeidirektion Kärnten informiert, dass "zur Gewährleistung der Sicherheit in der Silvesternacht heuer deutlich mehr Polizeikräfte im Einsatz stehen werden als die Jahre zuvor." Schwerpunkte der Streifen- und Kontrolltätigkeiten werden die Sicherheit im Straßenverkehr, Gewaltdelikte im öffentlichen Raum und die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes sein. 

Schwerpunkte

Seitens der Verkehrspolizei sind im gesamten Bundesland verstärkte Kontrollen in Hinblick auf Alkohol im Straßenverkehr angeordnet. Um Gewaltdelikten im öffentlichen Raum vorzubeugen, wird vor allem in den Ballungsräumen von Villach und Klagenfurt, wie auch in den Bezirksstädten, auf polizeiliche Präsenz gesetzt. Neben den Streifen der Polizeiinspektionen werden heuer zusätzliche Bedienstete der Schnellen Reaktionskräfte, der Einsatzeinheit Kärnten, aber auch Diensthunde- und Zivilstreifen im Einsatz sein.

Feuerwerkskörper & Strafen

Weiters weist die Polizei darauf hin, dass neben der Selbst- und Fremdgefährdung bei unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerkskörpern, "empfindliche Strafen bei der Nichtbeachtung der Vorschriften vorgesehen" sind. Ein Beispiel: Schon der Besitz eines „Schweizerkrachers“ für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe (Höchstbetrag: 3.600 Euro) geahndet werden kann. Dieses Strafmaß gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Hier sind auch – unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes – die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden zu berücksichtigen, die die Verwendung von Feuerwerkskörpern regeln.

Sicherheits-Tipps

Weiters hat die Landespolizeidirektion auch allgemeine Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt:
• Verwenden sie nur zertifizierte Produkte (CE- Kennzeichnung etc.)
• Halten Sie den angegebenen Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern ein!
Beachten Sie die Schussrichtung von Raketen oder Böllern!
• Nehmen sie selbst keine Veränderungen am Produkt vor!
• Die Gegenstände dürfen nur einzeln und getrennt voneinander gezündet werden!
• Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, damit eventuelle "Irrläufer" keine
Brände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus verursachen können! Achten Sie auch auf
eine sichere Umgebung, bei starker Trockenheit besteht Brandgefahr.
• Verwenden Sie zum Abschuss von Raketen geeignete Vorrichtungen – niemals aus der
Hand oder aus Flaschen abschießen!
• Zünden Sie ihre Feuerwerkskörper jedenfalls mit ausgestrecktem Arm und treten Sie
danach sofort einige Schritte zurück!
• Bei eventuellen "Zündversagern" keinesfalls aufheben, einfach liegen lassen!

Für viele gehören Raketen, Feuerwerke und Kracher zur Silvesternacht dazu – wer nicht darauf verzichten möchte, sollte dringend Sicherheitstipps beachten, um vor Verletzungen und Strafen zu schützen. | Foto: Naletova/stock.adobe.com
Chefinspektor Gerald Grebenjak, Polizei Völkermarkt | Foto: Polizei
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