Seit Oktober herrscht Rauchmelder-Pflicht
Laut neuen baurechtlichen Bestimmungen müssen in Kärnten seit 1. Oktober alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In bestehenden Häusern und Wohnungen sind diese bis 30. Juni 2013 einzubauen.
Bei einem Wohnungsbrand sind nicht nur die Flammen lebensbedrohend, sondern vor allem der giftige Brandrauch, der sich blitzschnell in den Räumen ausbreitet. "Rauchmelder können Leben retten, speziell in der Nacht", sagt auch Bezirksfeuerwehrkommandant Manfred Drobesch.
Allein im Bezirk Völkermarkt gab es im Jahr 2011 laut der Brandschadenstatistik 48 Brandschadensfälle mit einer Schadenshöhe von insgesamt rund 4,2 Millionen Euro.
Kriterien für den Kauf
Rauchwarnmelder müssen der ÖNORM EN 14604 entsprechen. Sie müssen regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden. Käufer sollten deshalb auf möglichst lange Prüfintervalle achten. Weiters soll beim Kauf auf einen leicht bedienbaren Testknopf, eine Warnfunktion, wenn ein Batteriewechsel nötig ist und eine einfache Montage geachtet werden.
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