Info-Tour des Wirtschaftsbundes für Völkermarkter Unternehmer
Rund 50 Unternehmer kamen zum Vortrag "Besser keine Daten als strafbare Taten?".
VÖLKERMARKT. Die heurige Info-Tour des Kärntner Wirtschaftsbundes machte am vergangenen Mittwoch wieder in Völkermarkt im Gasthof Karawankenblick Station. Im Gepäck hatten sie heuer das umfangreiche und vielschichtige Thema der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und gibt vor, wann ein Unternehmen überhaupt solche Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten darf.
Übergangsfrist bis Mai 2018
Den Vortrag dazu hielt Thorsten Jost von Secriso Consulting aus Klagenfurt. "Die Grundverordnung gilt für alle Unternehmen in der EU. Das macht es auch so schwierig, die Umsetzung skalierbar zu machen", so Jost. Die Übergangsfrist zu neuen DSGVO endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt werden Verstöße bestraft, und zwar saftig: Das Strafausmaß beträgt nämlich bis zu vier Prozent des (konzernweiten) Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. "Je nach dem, welcher Betrag höher ist", so Jost.
Pflichten für Unternehmer
Auf die Unternehmer kommen mit der DSGVO einige Pflichten zu. So müssen zum Beispiel Kunden transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und die Daten nach sieben Jahren, wenn es in diesem Zeitraum keinen weiteren Kundenkontakt gab, gelöscht werden (weitere Infos siehe "Zur Sache").
Preise für Gäste
Erwartungsgemäß warf das Thema viele Fragen bei den Unternehmern auf, vor allem, was den Kundenkontakt via Social Media betrifft. Im Anschluss an die Fragerunde wurden von den Info-Tour-Partnern WOCHE und T-Mobile je ein Preis unter den Zuhörern verlost. Den Preis der WOCHE (ein halbseitiges Inserat in der WOCHE Völkermarkt) gewann die selbstständige Bilanzbuchhalterin Rosana Pucher aus Eberndorf. Den Preis von T-Mobile gewann die Marketingleiterin von Springer Reisen, Eva-Maria Lesiak.
Zur Sache:
Das Unternehmen muss unter anderem jederzeit sicherstellen:
- Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
- Den Zweck zur Datenverarbeitung
- Datensicherheitsmaßnahmen
- Umfassende Dokumentation
- Meldung von Datenpannen an die Datenschutzbehörde
- Löschung nach Speicherfristen
Betroffene (Kunden, Mitarbeiter) haben das Recht auf:
- Information und Transparenz zur Verarbeitung ihrer Daten
- Auskunft inklusive Kopie der verarbeitenden Daten
- Richtigstellung
- Löschung
- Widerspruch
- Widerruf der Einwilligung
- Einschränkung der Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
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