Italienische Verhältnisse
Beschlagnahmung von Fahrzeugen in Österreich

Ab März Beschlagnahmung von Fahrzeugen nach Raserei | Foto: paul-hanaoka
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  • Ab März Beschlagnahmung von Fahrzeugen nach Raserei
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In Italien ist es schon seit langem üblich, dass Verkehrssünder mit einer Abnahme des Fahrzeuges vor Ort und anschließender Versteigerung rechnen müssen. Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Hat der/die Fahrer/in eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Auto nicht dem Raser, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein beziehungsweise im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Zweifel

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken. Dazu ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf:

"Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden."

Ab März Beschlagnahmung von Fahrzeugen nach Raserei | Foto: paul-hanaoka
Ab März Beschlagnahmung von Fahrzeugen nach Raserei | Foto: Benjamin Child

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