Die Einreise nach Österreich
Keine Quarantäne - Vorab-Registrierung bleibt - Aber Achtung bei Kroatienrückreise

Venedig kann wieder besucht werden | Foto: IcE
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Am Mittwoch 19. Mai, 00 Uhr traten entschärfte Einreisebestimmungen für Österreich in Kraft. Die Quarantäne fiel weg, doch die Vorab-Registrierung mittels elektronischem Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance- PTC) bleibt weiterhin bestehen.

Eine Vorab-Registrierung mittels elektronischem Einreiseformular (sogenannter Pre-Travel-Clearance- PTC) bleibt weiterhin bei jeder Einreise /Wiedereinreise verpflichtend. Die Anmeldung hat möglichst im Internet unter https://entry.ptc.gv.at zu erfolgen. Pendler müssen das Formular weiterhin alle 28 Tage erneuern. Gantner: 

„Noch wichtiger ist für uns und insbesondere die vielen Pendler im Land, dass möglichst rasch die geltende Einreiseregistrierung entfallen kann, weil diese für alle Betroffenen und auch für unsere Gesundheitsbehörden mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.“

Einreisen aus vielen Staaten sind möglich: Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien
An der Grenze muss ein Impf- oder Genesungszertifikat oder ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden können.

Achtung bei Einreise (zum Beispiel Kroatien)

Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern werden aktuell als Risiko- oder Hochinzidenzstaaten eingestuft. Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen einreisen, wenn sie die erforderlichen Nachweise vorlegen können. Getestete müssen jedoch in Quarantäne. Diese lässt sich aber ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beenden.

Weiterhin nur eingeschränkt möglich bleibt die Einreise aus Virusvariantenstaaten (derzeit: Brasilien, Indien und Südafrika). Und auch die Einreise aus sonstigen Staaten, die nicht der EU angehören, - etwa Russland, Türkei, Bosnien, Ukraine, Serbien, Großbritannien-, bleibt im Wesentlichen österreichischen Staatsbürgern, EU-Bürgern und Personen mit Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich / EU-Staaten vorbehalten. Ausnahmen bleiben bestehen.

Venedig kann wieder besucht werden | Foto: IcE
Rialto Brücke  | Foto: IcE

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