Die Karnezzeit
Nützliche Tipps und Wissenswertes

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Ein Bündel guter Nachrichten versteckt sich hinter dem Wort „Karenz“. Aber wer diese ganz besondere Zeit ungetrübt genießen will, sollte sich auskennen
Karenz. Was für ein sonderbares Wort! Eigentlich heißt es „Verzicht“. Aber das Gegenteil ist der Fall. Das Wort Karenz beschreibt die Erlaubnis, trotz eines aufrechten Arbeitsvertrages bei seinem Kind zu Hause bleiben zu dürfen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen das nicht verweigern, in Österreich besteht ein Rechtsanspruch auf Elternkarenz. Der Arbeitsvertrag besteht weiter, es ruhen für die Dauer der Karenz aber die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Karenz kann entweder von einem oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden. Der Elternteil, der die Karenz in Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
Und wer kann in Österreich in Karenz gehen?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Beamtinnen und Beamte
- Vertragsbedienstete
- Lehrlinge
Mutterschutz und Karenzzeit
In Österreich gilt nach der Geburt eine Schutzfrist von acht bis zwölf Wochen. Die Karenz beginnt frühestens im Anschluss an diesen sogenannten Mutterschutz. Und wann endet die Karenz? Spätestens mit Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes. Spätestens am zweiten Geburtstag des Kindes müssen die Betroffenen Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
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