Energiekostenzuschuss für heimische Wirtschaft
Voranmeldungen Energiekostenzuschuss für Unternehmen ab 7. November

Foto: unsplash/maryna-yazbeck
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Am Montag, 7. November 2022 startete die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss auf der Website der AWS. Durch den Energiekostenzuschuss werden Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt.

„Mit diesem Förderprogramm wird der heimischen Wirtschaft in einer schwierigen Situation unter die Arme gegriffen“, betont Landesrat Marco Tittler.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft steht auf dem Spiel. Insbesondere energieintensive und exportorientierte Unternehmen und somit im speziellen Maß die Vorarlberger Wirtschaft sind von der Situation überproportional betroffen“, verdeutlicht der Landesrat:

„Deshalb brauchen die betroffenen Unternehmen den Energiekostenzuschuss.“

Voranmeldung für spätere Antragstellung

Der Zuschuss wird von der aws, der Förderbank des Bundes, abgewickelt. Ab Montag, 7. November bis 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Der Bund stellt insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energiekostenzuschuss II

Auf europäischer Ebene wurde nun die Möglichkeit der Ausweitung der Hilfen geschaffen. Für Landesrat Tittler ist klar, dass der beihilfenrechtliche Rahmen der EU maximal ausgeschöpft und die nationalen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden müssen. „Seitens der EU gibt es hier klare Vorgaben, was wettbewerbsrechtlich zulässig und möglich ist. Diese Möglichkeiten müssen zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft voll ausgeschöpft werden“, so der Wirtschaftslandesrat. Der Energiekostenzuschuss II müsse nahtlos an die jetzige Unterstützung anschließen und jedenfalls weit bis ins Jahr 2023 reichen.

Tittler erinnert in diesem Zusammenhang an die noch offene Unterstützung für Kleinstbetriebe. Hier arbeite der Bund bereits an einem Modell. „Gerade für die Kleinstbetriebe braucht es eine praktikable und einfache Lösung“, so der Wirtschaftslandesrat.

Vier Stufen-Modell

Die Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets und hat zum Ziel, die Preissteigerungen bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abzufedern, den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu erhalten. Mit dem Energiekostenzuschuss werden Unternehmen in insgesamt vier Stufen unterstützt. Die Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert.

In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro. Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich. In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

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