"Eingriff in ein Grundrecht"
Trotz Bedenken wurde Videoüberwachung von allen Entscheidungsträgern für notwendig befunden.
WELS. Nach der Inbetriebnahme von drei Videokameras in der Innenstadt (Hotel Greif, Kundencenter der eww Gruppe und gegenüber dem Rathaus) am 30. Oktober, wurden diese am vergangenen Dienstag offiziell an die Landespolizeidirektion übergeben. Die Kosten von rund 145.000 Euro trägt die Stadt Wels, den Betrieb übernimmt fortan der Bund. Vorerst laufen in Linz die Live-Bilder zusammen. Unregelmäßigkeiten werden nach Wels gemeldet. Künftig soll aber alles gleich über Wels laufen. Videomaterial wird 48 Stunden lang gespeichert und dann automatisch gelöscht. Das ist aufgrund des Datenschutzes eine gesetzliche Vorgabe. Über die Videoüberwachung in Wels wird bereits lange diskutiert. Streitpunkt war bisher vor allem das Grundrecht auf Freiheit, das viele dadurch als gestört ansahen. "Dankenswerterweise bekommen wir jetzt die Unterstützung der Landes-Polizeidirektion", sagt Bürgermeister Andreas Rabl.
Eingehende Prüfung
Die Überwachung ist laut Landespolizeidirektor Erwin Fuchs "ein Eingriff in ein Grundrecht. Darum haben wir das auch über das Innenministerium hinaus geprüft." Die Anzahl an Straftaten in Wels sei nicht hoch. Menschen würden sich aber nicht sicher fühlen. Daher sei die Videoüberwachung rechtlich zulässig. Laut Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek führte diese Form der Verbrecher-Abschreckung an bisherigen Standorten wie Linz und Ried/Innkreis zu einem Rückgang von Delikten. Auch Stadtrat Peter Lehner (ÖVP) befürwortet die Überwachung: "Sie ist ein Sicherheits-Signal an die Einkäufer in der Stadt und auch an die Eltern von Schulkindern, die hier auf ihre Busse warten."
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