2,87 Millionen Euro im Landesbudget
Heizkostenzuschuss 2019

Finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher können ab sofort einen Heizkostenzuschuss beantragen. | Foto: W-Foto/Fotolia
  • Finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher können ab sofort einen Heizkostenzuschuss beantragen.
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WELS & WELS-LAND. Der Heizkostenzuschuss für die Periode 2018/2019 beträgt wieder 152 Euro pro Haushalt, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt: bei Alleinstehenden 909,42 Euro, bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften 1.363,52 Euro. Diese Beträge erhöhen sich je Kind um 169,39 Euro.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt die Heizkosten bereits ab. Für Mindestsicherungsbezieher besteht daher kein Anspruch auf den Zuschuss. Haben Oberösterreicher die Mindestsicherung 2018 nur wenige Monate bezogen, wird der Zuschuss zum Heizen aliquot reduziert.

Die Antragsfrist läuft

Der Heizkostenzuschuss kann vom 7. Jänner bis 12. April 2019 in den Gemeindeämtern und Magistraten sowie über die Homepage des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at beantragt werden.

„Die jährlichen Heizungskosten stellen für Personen mit geringem Einkommen eine enorme Belastung dar. Gerade in den kalten Wintermonaten ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen Oberösterreichern solidarisch unter die Arme zu greifen“, so Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer, auf deren Antrag der Heizkostenzuschuss beschlossen wurde. Im vergangenen Jahr wurden 17.680 Oberösterreicher damit unterstützt.

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