Hetze und Kinderpornobesitz: Mildes Urteil für geistig beeinträchtigten Mann
WELS/GMUNDEN. Am heutigen Mittwoch kam es am Landesgericht Wels zu einer Gerichtsverhandlung wegen des vermuteten Besitzes kinderpornografischer Darstellungen sowie der Anschuldigung der Verhetzung. Ein etwa 30-jähriger Mann aus dem Bezirk Gmunden wurde dabei zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. "Das Gericht hat hier milde agiert, da der Mann laut einem Gutachten psychisch nicht voll zurechnungsfähig ist und von einer geringen Schuld auszugehen ist", sagt Richterin Gerlinde Hellebrand. Die Verhetzung soll während des Internet-Chats mit einer russischen Frau vorgefallen sein. Zunächst habe der Mann die Demokratie gelobt und tolerante Aussagen getätigt. Die Chatpartnerin habe ihn jedoch, auch aufgrund seiner geistigen und körperlichen Beeinträchtigung, so beeinflusst, dass er mit der Zeit hetzerische Aussagen tätigte, um ihr zu imponieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann hat die Geldstrafe jedoch angenommen.
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