Alle Jahre wieder
Mühlbachabkehr in Wels im September

Der Mühlbach in Wels wird von Ende September bis Anfang Oktober wieder abgesenkt und gesäubert. | Foto: Stadt Wels
  • Der Mühlbach in Wels wird von Ende September bis Anfang Oktober wieder abgesenkt und gesäubert.
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Laut Bescheid findet die Bachabsenkung des Mühlbachs heuer vom 24. September bis 1. Oktober statt.

WELS. Wie jedes Jahr wird wieder der Mühlbach gesenkt und gesäubert.
Folgende Restwasserdotierungen sind über die gesamte Dauer der Absenkung aufrecht zu halten:
· Mühlbach-Einlauf „Schwarze Hütte“ – mindestens 500 l/s
· Schenkelbach Umgehungskanal – mindestens 90 l/s
· Bindergraben Ausleitungsbauwerk – mindestens 90 l/s
· Gschaid – mindestens 90 l/s

Der Ablauf

Zu Beginn der Bachabsenkung ist um 18 Uhr am Freitags, 23. September, der Durchfluss auf 80 Prozent zu reduzieren. Am Tag der Absenkung erfolgt durch die Energie AG eine Reduzierung auf 0,7 bis 1,0 m³/s für den Breitenbach.
Darauffolgend ist um 4 Uhr morgens der Durchfluss um weitere 40 Prozent zu reduzieren. Um 5 Uhr morgens hat die Einstellung schrittweise auf die Mindestrestwassermenge von 0,5 m³/s zu erfolgen.

Am Freitagabend des 30. Septembers ist ab 18 Uhr eine Wasserführung am Mühlbach von rund 3,5 m³/s einzustellen. Am Samstag, 1. Oktober wird ab 7 Uhr früh die Normalwasserdotierung von 7,0 m³/s eingestellt.

Müll und Gerümpel

Sollten im Zuge der Bachabsenkung Müll, Gerümpel und Ablagerungen vorgefunden werden, werden diese nicht von der Wassergenossenschaft entfernt. Zuständig ist der  Grundeigentümers beziehungsweise der Verursacher.

Generell sei es wichtig, keinen Grün- oder Strauchschnitt, Bauschutt, Gerümpel etc. im Mühlbach zu entsorgen. Alle Anrainer des Baches sind gebeten, während der Bachabsenkung grobe Verunreinigungen und Fremdkörper aus dem Bachbett zu entfernen.

Wenn im Zuge von Entfernungsarbeiten, Bauarbeiten oder Leitungsquerungen die Dichtheit der Sohle, die sich in den letzten Jahren eingestellt hat, verletzt oder beeinträchtigt werden, gehen Versickerungsverluste in diesen Bereichen nicht zu Lasten der Wassergenossen-schaft.

Für eine Ergänzung derartiger Wasserverluste sind dann die jeweiligen Verursacher verantwortlich. Die Wassergenossenschaft lehnt dementsprechend jede Verantwortung für derartige Verluste, die nicht in ihrem Bereich liegen, ab.

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