Alle Infos zum Jugendschutz zur Zeltfest-Saison
Schärfere Auflagen für Partyjugend

Beim Feiern sollten die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht vergessen werden. | Foto: Foto: BRS
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Jetzt, wo die Tage länger und die Nächte lauer sind, ist Partystimmung angesagt: Dutzende Zelt- und Badefeste finden in der Region statt. Umso wichtiger, auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hinzuweisen. Denn nicht zuletzt aufgrund der Neuerungen, die seit Jahresanfang gelten, kommt es wieder zu Überschreitungen.

WELS & WELS-LAND (mb,hape). So verzeichnet die Stadt Wels allein von Jänner bis Juni bereits mehr Anzeigen als in den Vorjahren insgesamt. 17 Meldungen liegen laut Sicherheitsstadtrat Gerhard Kroiß (FPÖ) vor – zwölf davon bezeichnenderweise aufgrund der neuen Regelungen beim Rauchen. Überschreitungen des Jugendschutzgesetzes gibt es auch auf den Sommerfesten im Bezirk. Bei den Kontrollen ist laut Bezirkspolizeikommandant Franz Scheiböck dennoch Fingerspitzengefühl gefragt. Denn die große Masse der Festbesucher verhalte sich anstandslos. "Die heutige Jugend ist auf gar keinen Fall schlechter als sie früher war", so Scheiböck. Dennoch komme es immer wieder vor, dass Jugendliche den vorgeschriebenen Zeitpunkt zum Heimgehen übersehen.

Probeführerschein hilft

Positive Tendenzen sieht Scheiböck seit der Einführung des Probeführerscheins. Durch das erhöhte Risiko, den "Zettel" für längere Zeit zu verlieren, oder mehrere Nachschulungen durchlaufen zu müssen, wird de facto weniger getrunken. Und auch die Erfahrungen der Verkehrshüter der Landesverkehrsabteilung zeigen: Es sind zunehmend ältere Lenker, die sie angetrunken hinter dem Steuer erwischen.
Dennoch sind auf Zelt- und Hallenfesten die Veranstalter beim Alkoholausschank gefordert. So gehört laut Robert Sluga, Leiter des Jugendservices Wels, das Personal entsprechend geschult. Zudem bietet das Land für solche Events extra verschiedenfarbige Bänder an, die auf das Alter und damit die geltenden Vorschriften zum Alkoholkonsum hinweisen. Die Bänder gibt es in drei Farben: rot für Unter-16-Jährige bedeutet Alkoholverbot, gelb für Unter-18-Jährige, die nichts Hochprozentiges trinken dürfen und grün für Erwachsene. Bis zu 1.000 Bänder stellt das Jugendreferat pro Veranstaltung gratis zur Verfügung.

Beratungen wirken

Sogenannten "Ersttätern" wird eine Beratung beim Jugendservice des Landes angeboten. Wer diese verweigert, wird zu sozialen Diensten eingeteilt. "Diese Beratungen machen Sinn", sagt Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz. "Bisher ist noch niemand ein zweites Mal angezeigt worden." 2018 gab es 19 Anzeigen, nur ein einziges Mal wurde sozialer Dienst verhängt.

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