Tierarzt: zwei Vergiftungsfälle pro Monat
Tierquälerei ist im Bezirk die Ausnahme, dennoch drohen Tätern hohe Geld- und Freiheitsstrafen.
BEZIRK. Besteht der begründete Verdacht von Tierquälerei, sollte bei der zuständigen Behörde eine Anzeige gemacht werden. In Wels ist dafür die Verwaltungspolizei zuständig, in Wels-Land die Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft. Sämtliche Anzeigen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und müssen daher nicht anonym getätigt werden. Im Anschluss versucht sich der Amtstierarzt des Bezirks unangemeldet selbst ein Bild der Lage zu machen. "Wir haben die Möglichkeit, den Tierhaltern eine zweimonatige Frist zu geben, nach Ermessen auch in Kombination mit einer Geldstrafe. Die meisten halten die Vorschreibungen dann ein und bessern sich", erzählt Michael Part, Amtstierarzt der BH Wels-Land. In besonderen Härtefällen können die Tiere aber auch abgenommen werden. "Ich kann mich an einen Landwirt erinnern, bei dem es wirklich besser war, ihn von seinen Tieren zu trennen. Er war mit der Haltung schlichtweg überfordert. Das ist im Bezirk aber nicht die Regel. Im Gegenteil, viele Vorwürfe stellen sich als haltlos heraus", so Part. Manuela Pfann von der Welser Verwaltungspolizei bestätigt dieses Bild: "Oft liegen den Anzeigen Nachbarschaftsstreitigkeiten zugrunde. Da muss man eine gewisse Sensitivität an den Tag legen." Anders verhält es sich bei Vergiftungen. Der Welser Tierarzt Christian Schwingshandl ist im Schnitt zweimal im Monat mit einem Verdachtsfall konfrontiert. "Eine Vergiftung nachzuweisen, ist besonders schwierig. Man bräuchte schon ein Stück des vergifteten Köders, ansonsten müsste man dem Tier ein Stück der Leber oder Niere entnehmen und in einem Labor untersuchen lassen", so Schwingshandl. In den meisten Fällen sind die Köder mit Rattengift versetzt. Vergiftete Tiere beginnen innerlich stark zu bluten. Anzeichen seien Magen-Darm-Störungen, Müdigkeit und blasse Schleimhäute. Bei Vergiftungsverdacht sind die ersten drei Stunden entscheidend. Mit Medikamenten kann in diesem Zeitraum das Erbrechen der Tiere herbeigeführt und so meist das gesamte Gift aus dem Körper gespült werden. Mit Pauschalverdächtigungen ist Schwingshandl vorsichtig: "Oft soll das Gift tatsächlich nur gegen Ratten helfen. Die Köder werden ohne böse Absicht im eigenen Garten oder bei Mülleimern abgelegt. Herumstreunende Hunde oder Katzen können sie hier natürlich auch erreichen." Eines steht aber fest: Egal ob Misshandlung oder Vergiftung, bei Tierquälerei drohen Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen und bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.
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