Lambach: Wirtschaftsbund informiert zu EU-Datenschutzgrundverordnung
Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft: Unternehmer haben dafür einiges zu tun.
LAMBACH. Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO), die auf Artikel 8 der EU-Grundrecht-Charta basiert und im Binnenraum einheitliche Regelungen beim Datenschutz schafft. Für Unternehmer ergeben sich daraus viele Neuerungen und Fragen. Die Wirtschaftsbund-Gruppen Lambach-Edt und Steinhaus luden daher kürzlich zu einem Informationsabend im Veranstaltungszentrum Rossstall Lambach. Werner Landl und Bernhard Gebhart von der Rechtsanwaltspartnerschaft "Landl+Edelmann" aus Vöcklabruck gaben den knapp 100 anwesenden Unternehmern Einblicke in die neuen Regelungen der DSGVO.
Tipps zur Umsetzung
„Grundsätzlich soll die Datenschutzgrundverordnung einmal ‚awareness‘ also Bewusstsein schaffen“, betonte Werner Landl. Bernhard Gebhart gab weitere Tipps zur unternehmensinternen Umsetzung der DSGVO: Demnach ist es wichtig, die bestehende Datenverarbeitung dahingehend zu analysieren, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden und zu welchem Zweck und auch wer Zugriff auf diese Daten hat. Auch die Zugriffsrechte sind zu klären und ein genaues Verzeichnis über die gesammelten Daten anzulegen. Zudem ist je nach Unternehmensgröße ein interner oder externer Datenschutbeauftragter festzulegen und auch die vollständige Datenschutzerklärung für die Kunden zu veröffentlichen.
Die beiden Referenten stellten sich auch allen Fragen der anwesenden Unternehmer.
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