Gemeindefunktionäre vor Welser Gericht

Im Landesgericht Wels wurde am 28. Mai 2018 der Prozess gegen drei Gemeindefunktionäre aus Pichl bei Wels eröffnet. | Foto: BRS/Leitner
  • Im Landesgericht Wels wurde am 28. Mai 2018 der Prozess gegen drei Gemeindefunktionäre aus Pichl bei Wels eröffnet.
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PICHL (mr). Der Prozess gegen ÖVP-Bürgermeister Johann Doppelbauer, den früheren Amtsleiter und den ehemaligen Bauamtsleiter der Marktgemeinde Pichl bei Wels wurde am 28. Mai 2018 am Landesgericht Wels eröffnet. Die Anklage war nach Anzeige der Landesregierung Ende Mai 2016 infolge der Gemeindeprüfung 2015 von der Staatsanwaltschaft erhoben worden. Die Liste der Anklagepunkte im Amtsmissbrauchsprozess ist laut Richterin Gerlinde Hellebrand vom Landesgericht Wels lang: So sollen in 19 Fällen Kanal- und in 61 Fällen Wasseranschlüsse nicht mittels Bescheid vorgeschrieben worden sein, obwohl eine Anschlusspflicht gegeben war. Auch seien in 92 Fällen keine laufenden Gebühren, sondern nur Einmalbeträge bescheidmäßig eingefordert worden. Zudem habe man in 18 Fällen Verwaltungsabgaben bei Veranstaltungen nicht vorgeschrieben. Der Gemeinde sei durch die Mindereinnahmen ein Schaden von rund 570.000 Euro entstanden.

Vorwurf Urkundenfälschung

Dem ehemaligen Amtsleiter wird darüber hinaus Urkundenfälschung vorgeworfen: Er soll monatlich 35 Überstunden, als „Belohnung“ ausbezahlt bekommen haben, obwohl diese bereits mit der Verwendungszulage und einer einmaligen Überstundenzahlung abgedeckt gewesen seien. Dazu soll er im Protokoll der Gemeindevorstandssitzung die entsprechenden Passagen nachträglich eingefügt und rund 232.000 Euro an „Belohnung“ für Überstunden erhalten haben. Laut dem Pichler SPÖ-Fraktionsvorsitzenden Roland Rampetsreiter werden alle Sitzungen des Gemeindevorstandes aufgenommen und abgespeichert. In der Aufzeichnung jener Sitzung, in der die "Belohnung" für den ehemaligen Amtsleiter besprochen worden sein soll, sei das kein Thema gewesen, so Rampetsreiter.

Gemeindevorstand im Visier

Auch gegen den Gemeindevorstand seien zu den ungerechtfertigten Überstundenauszahlungen bereits Erhebungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt worden: "Die Gemeindevorstände haben gemeinsam einen Rechtsanwalt genommen. Es hat sich gezeigt, dass die Vorwürfe zu Unrecht erhoben wurden, daher kam es zu keiner Anklage", sagt der SPÖ-Chef.
Überdies werden die Pichler Bauamtsangelegenheiten seit November 2017 interimistisch in Gunskirchen miterledigt, Anfang 2019 soll die umfassende Bauamtskooperation einiger Wels-Land-Gemeinden, darunter Gunskirchen, Pichl, Offenhausen und Bachmanning in Kraft treten.
Da die drei Angeklagten ihre Unschuld beteuern, wurde die Verhandlung auf 11. Juni vertagt. Im laufenden Verfahren sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. "Ich bin überzeugt, der Bürgermeister wollte immer im Sinne der Gemeinde handeln. Die Entscheidung des Gerichtes ist abzuwarten", sagt Rampetsreiter. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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