Nachtfahrverbot in Weißkirchen
Mit 6. März tritt in Weißkirchen ein Lkw-Nachtfahrverbot - damit reagiert die Politik auf die seit Jahren andauernde Verkehrszunahme durch den Ort.
WEIßKIRCHEN. "Seit dem Jahr 2013 gab es eine massive Zunahme des Schwerverkehrsanteils im Ortsgebiet von Weißkirchen, welche eine Steigerung um 30 Prozent überschreitet. Somit liegt jener Wert über dem Grenzwert für das damalige gewerbebehördliche Bewilligungsverfahren des Postverteilzentrums", unterstreicht Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner. Die Bezirksrundschau berichtete bereits 2015 über das Weißkirchner Verkehrsproblem. Somit erlässt die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land nun ein Nachtfahrverbot zwischen Kilometer 3,115 (im Bereich des Kreisverkehrs mit der L 563 Traunuferstraße) und Kilometer 4,515 (Kreuzung mit der L 1236 Brunnerner Straße). Dieses tritt ab kommenden Dienstag, den 6. März, in Kraft. Das Nachtfahrverbot gilt für Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und von 22.00 bis 06.00 Uhr. "Mit der Verordnung des Nachtfahrverbots soll die Lebensqualität für die Weißkirchner Bevölkerung verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden", so Steinkellner abschließend.
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