Kontrollbefugnisse der Welser Ordnungswache werden ausgeweitet
Stadt Wels sieht geplante Kompetenzerweiterung der Ordnungsdienste positiv
WELS. Eine Erfüllung langjähriger Forderungen sehen Bürgermeister Andreas Rabl, Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner in der vom Land geplanten Kompetenzerweiterung der Ordnungsdienste. Der medial für Juli angekündigte Beschluss der Novelle des OÖ. Polizeistrafgesetzes würde auch für die Welser Ordnungswache eine deutliche Ausweitung der Kontrollbefugnisse bedeuten.
Alkohol- und Lärmverordnungen werden kontrolliert
Konkret soll zu den bisherigen Kompetenzen etwa die Kontrolle der Einhaltung so genannter ortspolizeilicher Verordnungen (etwa Alkoholverbote oder Lärmschutzverordnung) dazukommen. Die Mitarbeiter der Ordnungswache enthalten im Falle des noch ausständigen Beschlusses des OÖ. Landtages selbstverständlich eine entsprechende interne Schulung. „Die geplante Reform bringt mit Sicherheit keine 'Polizei light'. Im Gegenteil: Die Ordnungswache kann dann die Polizei noch wirkungsvoller unterstützen, wodurch diese für andere Aufgaben freigespielt wird“, so Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß.
1920 Einsätze im vergangenen Jahr
Bereits jetzt leisten die elf Mitarbeiter der städtischen Ordnungswache einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in Wels. 2016 gab es insgesamt 1920 Einsätze. Der größte Teil davon betraf sogenannte servicierende Tätigkeiten. Zu diesen zählen etwa Einschreiten wegen Allgemeingefährdung, Anstandsverletzung, Ruhestörung, Sachbeschädigung sowie Erste Hilfe und Sauberkeit. Ein gesetzlicher Auftrag besteht bereits bei der Überwachung von Bettelei und Hundehaltung. „Nach Inkrafttreten der Novelle kann unsere Ordnungswache noch effektiver als bisher in den Bereichen Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit tätig werden“, meint Bürgermeister Andreas Rabl.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.