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Best Step Veranstaltung am 25.9.2017 - Fernabsatz- und Internetverträge: Was gilt es für Unternehmen besonders zu beachten?

Mag. Stefan Weidinger hält am 25. September im BIZ Wels einen Vortrag zu dem Thema "Fernabsatz- und Internetverträge" | Foto: Reischauer Consulting GmbH
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  • Mag. Stefan Weidinger hält am 25. September im BIZ Wels einen Vortrag zu dem Thema "Fernabsatz- und Internetverträge"
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Am 25. September 2017 um 18:00 Uhr findet im BIZ Business- und Innovationszentrum Wels, Franz-Fritsch-Straße 11, 4600 Wels eine Best Step Veranstaltung mit Mag. Stefan Weidinger (Holme/Weidinger Rechtsanwälte OG) statt.

Das Internet- bzw. Onlinerecht erfasst jene Rechtsprobleme, die aus der Verwendung des Internet resultieren können. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass es kein eigenes, in sich weitgehend abschließend geregeltes Rechtsgebiet darstellt, sondern sich aus verschiedensten nationalen und internationalen Normen zusammensetzt. Dem Rechtsanwender bereitet es insbesondere auf Grund der raschen technischen Entwicklung, an welche eine laufende Anpassung erforderlich ist, oft nicht unerhebliche Schwierigkeiten.
Hervorgehoben sei beispielhaft die zunehmende Bedeutung des E-Commerce in den letzten Jahren und die sich im Zusammenhang damit ergebenden Rechtsfragen, insbesondere betreffend das rechtswirksame Zustandekommen von Verträgen im Internet, sowie der Anwendbarkeit nationaler und internationaler Rechtsquellen. Erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen betreffend vorvertraglicher Informationsquellen (insbesondere auf Websites zur Verfügung zu stellende Informationen), besondere vorvertragliche Anforderungen für elektronisch zu schließende Fernabsatzverträge, Anforderungen nach Vertragsabschluss, Rücktrittsrechte, Ausnahmen und Belehrungspflichten dazu, sowie die Pflichten des Unternehmers im Rücktrittsfall.

Anmeldung und weitere Details unterwww.beststep.at.

Wo: BIZ Wels, Franz-Fritsch-Straße 11, 4600 Wels auf Karte anzeigen
Mag. Stefan Weidinger hält am 25. September im BIZ Wels einen Vortrag zu dem Thema "Fernabsatz- und Internetverträge" | Foto: Reischauer Consulting GmbH
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