"Wels darf nicht Traiskirchen werden"

In der ehemaligen Frauenklinik sollen 100 Asylwerber im Rahmen der Bundesbetreuung untergebracht werden. | Foto: gespag
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WELS. Wie die Stadt Wels bekanntgab, hat das Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 21. Oktober die Nutzung und den Umbau der Liegenschaft Linzer Straße 89 (ehemalige Landesfrauenklinik) zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden vorläufig angeordnet. Begründet wird dies damit, dass das Land im September durchschnittlich die vorgesehene Quote von 1,5 Prozent nur zu 97,42 Prozent erfüllt hat. Auch die Stadt Wels hat zum Stichtag 14. Oktober mit 364 untergebrachten Asylwerbern die Quote von 1,5 Prozent nicht erfüllt. Insgesamt dürfen auf dem Grundstück nicht mehr als 450 Personen untergebracht werden, weiters soll die Einrichtung einer Registrierungsstelle für Asylangelegenheiten an diesem Standort erfolgen. Nach einer Information des Landespolizeidirektors Andreas Pilsl sollen an diesem Standort 100 Asylwerber im Rahmen der Bundesbetreuung untergebracht werden. Ob und inwieweit auch im Rahmen der Landesversorgung eine Unterbringung erfolgen soll, ist derzeit laut Stadt Wels noch nicht bekannt. Unklar sei auch, ab wann Flüchtlinge untergebracht werden beziehungsweise die Registrierungsstelle ihre Arbeit aufnimmt.

"Alle möglichen Rechtsmittel"

Die Stadtregierung bezeichnet den gegenständlichen Bescheid als rechtswidrig und die Unterbringung einer Registrierungsstelle als nicht zulässig. Eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird auf Basis der eingeholten Rechtsgutachten von Andreas Hauer von der Universität Linz vorbereitet. Auch der Magistrat als Bezirksverwaltungsbehörde wird eine Stellungnahme an das Innenministerium abgeben. "Landesrat Anschober hat mitgeteilt, dass Oberösterreich die Quote derzeit zu knapp 99 Prozent erfüllt und 904 Unterbringungsplätze frei stehen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade jetzt ein derartiger Bescheid erlassen wird, da ausreichend Unterbringungskapazitäten vorhanden sind. Ich bin daher strikt gegen ein Asylgroßquartier und eine Registrierungsstelle für Asylangelegenheiten in Wels. Die Stadt wird alle möglichen Rechtsmittel gegen diesen Bescheid ergreifen", verlautbart Bürgermeister Andreas Rabl.

"Kontraproduktiv"

Auch Peter Csar, Chef der ÖVP Wels und Landtagsabgeordneter, hat mit der Entscheidung des Bundesministeriums keine Freude: "Angesichts der hohen Leerstände von Flüchtlingsquartieren und der Tatsache, dass Oberösterreich die bundesweit festgelegte Quote mit 99 Prozent erfüllt, ist die Vorgangsweise seitens des Ministeriums unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wels darf nicht Traiskirchen werden, daher lehne ich dieses Großquartier ab. Die Stadt Wels hat die Probleme im Integrationsbereich noch nicht gelöst. Solche Asylquartiere sind kontraproduktiv."

"Das ist zu wenig"

Die Welser Neos meinen, dass sich die FPÖ in der Kommunikation mit dem Bundesministerium nicht klug verhalten hat. "Die FPÖ hat sich seit jeher gegen die Unterbringung jeglicher Flüchtlinge in Wels ausgesprochen. Denn wenn man 'nur' gegen die Massenunterkunft wäre, dann hätte man als Stadtregierung Alternativen aufgezeigt. Gegen eine Massenunterkunft zu sein und keine Alternativvorschläge für kleinere Einheiten zu haben, ist definitiv zu wenig", heißt es seitens der Neos.

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