Wels schiebt Verkaufsständen für Raketen einen Riegel vor

Der Verkauf von Pyrotechnikartikeln auf öffentlichem Gut in Wels ist heuer untersagt. | Foto: fotograf1a/Fotolia
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WELS. Aus Sicherheitsgründen wird es heuer in Wels keine Verkaufsstände von Pyrotechnikartikeln (Silvesterkracher, -raketen etc.) auf öffentlichen Plätzen geben. Im Vorjahr gab es solche Stände noch am Kaiser-Josef-Platz, in der Schmidtgasse und in der Vogelweide. Weiterhin erlaubt soll hingegen der Verkauf von Silvester-Glücksbringern bleiben.

Mehr Ruhe weniger Müll

Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner: „Die Lärmsituation zwischen Weihnachten und dem Dreikönigstag war in den letzten Jahren in Wels unerträglich. Jede Initiative die dazu beiträgt die Knallerei auf den Jahreswechsel zu beschränken wird von mir begrüßt", begründet Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner. „In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Beschwerden von Anrainern, weil Kracher gleich in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstände gezündet wurden. Neben diesem Sicherheitsaspekt erwarte ich mir von der neuen Regelung auch mehr Ruhe in der Innenstadt und in den Wohngebieten sowie weniger Verschmutzungen durch abgefeuerte Raketen“, ergänzt Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß.

Gesetzliche Regelung

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze ist generell innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten verboten. Im Ortsgebiet nicht erlaubt sind weiters Feuerwerkskörper der Kategorie F2: Das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

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