RÄG 2014 - Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz - Ein Berater-Tipp von www.beststep.at
Bereits am 20. Juli 2015 ist das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) in Kraft getreten. Die Neuregelungen betreffen alle Unternehmer, die einen Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch aufstellen müssen, insbesondere aber die Kapitalgesellschaften. Es ist erstmals auf Jahresabschlüsse anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
Die Änderungen sind zum einen in der notwendigen Umsetzung von EU-Vorschriften begründet, aber auch die Modernisierung des Bilanzrechtes und Erleichterungen bei der Offenlegung sind Ziel der Reform. Inwieweit die Annährung der Bilanzierungsvorschriften an das Steuerrecht erreicht werden konnte, bleibt wohl abzuwarten.
Eine kompetente Steuerberatung, auch in unternehmensrechtlichen Fragen wird immer wichtiger für Unternehmer die ihren persönlichen Einsatz auf ein sinnvoll notwendiges Maß reduzieren möchten.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Ihren unternehmensrechtlichen Anliegen und Fragen.
Über Ziele dieser Neuregelungen und natürlich die Änderungen in der Rechnungslegung informiert Sie
Mag. Dietmar Ploier
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
am Montag, 19. September 2016
von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Seminarraum der Partner-Treuhand Wels, Vogelweider Str. 9/1. Stock in 4600 Wels
Ihre Anmeldung zum kostenlosen Seminar:
INFOS unter 07242–41601 dietmar.ploier@ovilava.com oder www.beststep.at
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