Grinzens vs Kematen: Unklarheiten um Wassernutzung!

Dr. Lucas Lorenz will in der Wasserfrage Klarheit!
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  • hochgeladen von Manfred Hassl

(mh). Das Thema „Trinkwassernutzung“ köchelt zwischen den Gemeinden Grinzens und Kematen bereits seit geraumer Zeit auf Sparflamme. Welche Forderungen an wen berechtigt sind, könnte jetzt in absehbarer Zeit Gegenstand von konkreten Verhandlungen werden.

Kematens Bürgermeister Rudolf Häusler ließ bei der jüngsten Gemeinderatssitzung unter dem Punkt „Allfälliges“ mit einer knapp formulierten Ankündigung aufhorchen. Es werde, so der Ortschef, im Herbst dieses Jahres eine gemeinsame Sitzung zwischen den Gemeinderäten von Kematen und Grinzens geben, deren Inhalt die Causa Trinkwassernutzung sein wird Zugleich gab Häusler bekannt, dass man eventuell einen Rechtsbeistand beiziehen werde. Auch sein Grinzner Amtskollege Anton Bucher bestätigt die Absicht einer gemeinsamen Sitzung, um Unklarheiten besprechen zu können.

Kemater Forderungen

Der Beginn datiert im Jahr 2005. Damals sah sich der Grinzner Gemeinderat mit einer Forderung der Gemeinde Kematen über 50.000 Euro für die erste Baustufe der Erhaltung der Wasserleitung nach Kematen konfrontiert, die sich auf einen Wasserrechtsbescheid aus dem Jahre 1962 stützte. Die Unabhängige Liste Grinzens wollte dies allerdings nicht kommentarlos hinnehmen – der damalige Gemeinderat Dr. Lucas Lorenz stellte Nachforschungen an und stieß auf Bescheide aus den Jahren 1994 und 1998. Demnach stellte sich die Situation so dar, dass 1962 die Gemeinde Kematen die Höllenrainquellen der Gemeinde Grinzens gefasst und eine Wasserleitung gebaut hat. Grinzens bekam für die Entnahme von 10 l/sec durch die Gemeinde Kematen keine Entschädigung und durfte ihrerseits 2,5 l/sec entnehmen. Das restliche Wasser wurde laut den Recherchen von Dr. Lorenz von Kematen nach Völs verkauft bzw. selbst genutzt. „Im Bescheid von 1998 wurde festgestellt, dass Kematen nunmehr 24,6 l/sec entnehmen konnte. Keiner der damals anwesenden Vertreter aus Grinzens hat reagiert“, kritisierte Dr. Lucas Lorenz in einer Aussendung.

Verschenktes Wasser?

Schlussfolgerung: „Während Grinzens 1962 der Entnahme zustimmte, wurde nach Meinung der ULG für die enorme Ausdehnung 1998 auf das ca. 2,5-fache keine Vereinbarung getroffen.“ Hier sollte nach Meinung der ULG auch angesetzt werden: Kematen und Grinzens tragen im Verhältnis der Nutzung die Kosten für die Erhaltung der Leitung, nur Grinzens würde sein Wasser ohne Entschädigung an die Gemeinde Kematen verschenken, so der Text einer Aussendung.

Expertengutachten

Seitens der ULG wurde daraufhin ein Rechtsgutachten bei Univ.Prof. Dr. Karl Weber vom Institut für öffentliches Recht der Universität Innsbruck in Auftrag gegeben. Nach Meinung der ULG unterstützt dieses sechsseitige Gutachten ihre Rechtsmeinung.

Keine Eskalation angestrebt

Für Dr. Lucas Lorenz steht keinesfalls eine Eskalation oder ein teurer Gerichtsstreit im Vordergrund. Wiewohl nach den jüngsten Wahlen nicht mehr im Gemeinderat vertreten, glaubt er, dass die Gemeinde Grinzens aber sehr wohl Verhandlungen anstreben sollte. „Bei einigem Verhandlungsgeschick könnte es auf Basis des Gutachtens durchaus gelingen, Zahlungen für die Wasserentnahme zu erlösen und Zahllasten für die Gemeinde Grinzens zu verringern. Immerhin geht es allein bisher um 100.000 Euro für Grinzens – weitere Forderungen sind nicht ausgeschlossen!“

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