OLG entscheidet für Fröschl und gegen Mutters

Bgm. Hansjörg Peer will die Ausführungen der Fröschl-Geschäftsführung nicht gelten lassen!
  • Bgm. Hansjörg Peer will die Ausführungen der Fröschl-Geschäftsführung nicht gelten lassen!
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Der Anfang der Causa datiert im Jahr 1995, in dem zwischen der Gemeinde Mutters und der Fa. Fröschl ein Baurechtsvertrag abgeschlossen wurde. Die Firma verpflichtete sich, binnen 18 Monaten einen behördlich genehmigten Betrieb zu errichten, in dem pro 1.000 m2 fünf MitarbeiterInnen ständig beschäftigt werden. Das Vorhaben wurde nie ausgeführt, dafür mangelte es nicht an gegenseitigen Schuldzuweisungen über die Gründe. Im April dieses Jahres entschied das Landesgericht Innsbruck in einem Zwischenurteil für die Gemeinde Mutters. Die Fa. Fröschl hätte demnach rund 900.000 Euro an die Gemeinde zahlen müssen.

BB berichtete:
Bezirksblatt Westliches-Mittelgebirge KW 15 (E-Paper 2012)

Entscheidung aufgehoben
Bedeutete schon das Zwischenurteil eine Überraschung, so ließ das Oberlandesgericht jetzt eine weitere folgen. Das Zwischenurteil wurde aufgehoben, die Fa. Fröschl bekam Recht, die Gemeinde bekommt kein Geld! Für die Firmenleitung ist es eher eine Bestätigung, "in Übereinstimmung mit Recht und Ordnung als Wirtschaftsbetrieb in Mutters agiert zu haben", so Geschäftsführung-Mitglied Mag. Thomas Mayr. "Wir wurden von der Mutterer Gemeindeführung geklagt, dabei war es die Gemeinde Mutters selbst, die eine Weiterentwicklung auf unserem Standort unmöglich machte, indem Umwidmungen erfolgten, die die Ansiedlung eines Beton- und Baustoffprüflabors unmöglich machten, erläutert Mayr weiter. Immerhin hatte es schon fixfertige und vorfinanzierte Einreichpläne gegeben die mehr als 15 hoch qualifizierte Arbeitsplätze am Standort gesichert hätten.

Unberechtigte Kritik
Bürgermeister Hansjörg Peer hat auf die Aussendung der Firma ebenfalls mit einer schriftlichen Stellungnahme reagiert und verlangt darin "Richtigstellungen". Auszug: "Die Aussage, dass die Gemeinde Mutters eine Weiterentwicklung des Standortes unmöglich machte wird auf das Schärfste zurückgewiesen. Es kam seit dem Zeitpunkt der Einreichung für die Errichtung eines Laborgebäudes zu keiner Widmungsänderung in gegenständlichem Bereich." (Zitat Ende)

Dass das letzte Wort mit dem Endurteil gesprochen ist, glaubt zumindest Mag. Mayr: "Wir freuen uns auch darüber, dass gegen die aktuelle Entscheidung kein Rechtsmittel mehr zulässig ist!" Ob es dennoch – wie die Firmenleitung verlauten lässt – "ein gedeihliches Miteinander und eine konstruktive Basis" geben kann, wird auch davon abhängen, ob "Richtigstellungen seitens der Firma Fröschl baldigst veranlasst werden!"

Stellungnahme bzw. Brief von Bgm. Hans-Jörg Peer

Sehr geehrter Herr Mag. Mayr!

Die Aussage, dass die Gemeinde Mutters eine Weiterentwicklung des Standortes unmöglich machte, wird auf das Schärfste zurückgewiesen. Es kam seit dem Zeitpunkt der Einreichung für die Errichtung eines Laborgebäudes zu keiner Widmungsänderung in gegenständlichem Bereich. Die Widmung lautete und lautet nach wie vor "Gewerbe- und Industriegebiet". Der von Ihnen angesprochene Grünstreifen war zum Zeitpunkt der Baueinreichung ebenfalls schon gegeben. Es verwundert natürlich sehr, dass per 8. Januar 2007 eine Baueinreichung der Firma Fröschl Beton GmbH & Co KG, Hall in Tirol für die Errichtung eines Neubaues in Form eines Laborgebäudes besteht, die Widmung des Grünstreifens bereits seit Jahren existent war, und dies zum Zeitpunkt der Einreichung für die Firma Fröschl Beton GmbH & Co KG keine Rolle gespielt hat.

Eindeutig halte ich fest, dass auf die Baubehörde ein großer Druck durch die Firma Fröschl ausgeübt wurde, damit es sehr schnell zu den notwendigen Bescheiden für dieses Vorhaben kommt. Schon am 14. März 2007 kam es nach der umfangreichen Prüfung durch die Baubehörde und dem Bausachverständigen zu einer mündlichen Bauverhandlung. Im Zuge der Bauverhandlung kam es weder von der Frma Fröschl Beton GmbH & Co KG noch von einem der anwesenden anderen Personen zu Reklamationen bzw. Einwendungen (laut Niederschrift), auch nicht zum Thema Grünstreifen. Die Baubewilligung mit der Zahl 131-9/01/2007 wurde dann per 27. März 2007 erteilt.

Spruch: Der Bürgermeister der Gemeinde Mutters erteilt für dieses Bauvorhaben gemäß § 51 Abs. 1 iVm. § 26 Abs. 6 und 7 der Tiroler Bauordnung 2001 – TBO 2011, LGBl. 94, die Baugewilligung zur Errichtung des Neubaues eines Laborgebäudes auf Gp. 211/2, GB Mutters, nach Maßgabe der einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Planunterlagen, bautechnischen Vorschreibungen, Auflagen der Tiroler Landesstelle für Brandverhütung lt. Schreiben vom 27. Februar 2007 und der Baubeschreibung.

Da die Firma Fröschl einen Riesenwirbel zur schnellstmöglichen Abwicklung machte, war die Verwunderung der Baubehörde umso größer, als dieses Unternehmen dann den Baubescheid verfallen lies.

Dies sind Fakten, die jederzeit belegbar sind. Dies können Sie von Ihrer Pressemitteilung nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass die Richtigstellung durch Sie oder einer anderen Person des Unternehmens veranlasst wird. Die Gemeinde Mutters hat sich gegenüber der Firma Fröschl und deren Tochterunternehmungen nichts zu Schulden kommen lassen. Bereits angewandte Praktiken dieses Unternehmens lassen mich nach wie vor glauben, dass die Firma Fröschl in der Situation der Gemeinde das gleiche, wahrscheinlich schon viel früher getan hätte. Sollten Sie aus firmeninternen Kommunikationslücken den beschriebenenen Baubescheid nicht vorliegen haben, schicke ich Ihnen diesen sehr gerne, und natürlich unentgeltlich zu.

Mit freundlichen Grüßen
GEMEINDE MUTTERS
Hansjörg Peer

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