Ranggen: Ärger über Ortstafelversetzung
Nach Überprüfung durch die Behörde musste ein Maßnahme umgesetzt werden, die für die Gemeinde nicht nachvollziehbar ist!
"Gemäß § 96 Abs. 2 StVO 1960 hat die Behörde mindestens alle fünf Jahre alle angebrachten Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs dahingehend zu überprüfen, ob sie noch erforderlich sind. Nicht mehr erforderliche Einrichtungen dieser Art sind zu entfernen!"
So steht es im Gesetz – und in der Praxis bedeutet diese Überprüfung, dass im Ortsgebiet gewisse Anpassungen stattfinden. In Ranggen hat diese Überprüfung vor kurzem stattgefunden. Dort sorgt eine Maßnahme allerdings für Aufregung. Betroffen ist nämlich eine der Ortstafeln. Aus Kematen kommend, wurde die Ortstafel nämlich um gut 170 Meter in Richtung Dorfkern versetzt. Begründung des Verkehrsreferats der BH Innsbruck: Die Ortstafel befand sich nicht am Beginn der geschlossenen (beiderseitigen) Verbauung, weshalb die Versetzung angeordnet wurde.
Die Folgen
... sind vor allem für die Häuser im Bereich Leithenweg, die sich – durch eine Wiese getrennt – rechts neben der Landeststraße befinden, spürbar. Sie befinden sich jetzt nicht mehr im Ortsgebiet, wodurch hier nicht mehr Tempo 50, sondern Tempo 70 bis zum neuen Standort der Ortstafel gilt. "Statt Temporeduzierung haben wir jetzt genau das Gegenteil", wundert sich Siegfried Rosina, der am Leithenweg in einem der zehn Einfamilienhäuser wohnt.
Hausverstand
Bgm. Manfred Spiegl nimmt sich kein Blatt vor den Mund, weil die Tempo 50-Grenze jetzt auch wesentlich näher der 30er-Zone vor der Schule und dem Kindergarten liegt. "Das ist eine Maßnahme, die zu meinem Leidwesen von der Gemeinde umgesetzt werden musste. Vom juristischen Standpunkt und nach Ansicht von Gutachten ist alles in Ordnung – allerdings widerspricht dies dem Hausverstand!"
Der Bürgermeister hätte nämlich eine andere Lösungsmöglichkeit präferiert. "Es wurde seitens der Gemeinde vor längerer Zeit angefragt, ob die Ortstafel nicht weiter dorfauswärts am Beginn des Gewerbegebiets aufgestellt werden könnte. "Das wäre ein logische Variante gewesen", so Spiegl. Ab dem Gewerbegebiet wäre Tempo 70 gültig, ab der Kreuzung Landessraße-Leithenweg Tempo 50 – die Autofahrer wären also mit erheblich verminderter Geschwindigkeit zum Schul- und Kindergartenbereich gekommen. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, wobei ich nochmals betonen möchte, dass juristisch gesehen alles seine Richtigkeit haben mag – der Hausverstand ist hier aber auf der Strecke geblieben."
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