Alt-Bgm. Nagl: "Der Gemeinde Axams ist kein Schaden entstanden"

Alt-Bgm. LA Rudolf Nagl erklärt die vom Rechnungshof aufgezeigten Sachverhalte.
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  • hochgeladen von Manfred Hassl

Alt-Bürgermeister LA Rudolf Nagl zeigt sich über die gegen seine Person erhobenen Vorwürfe (Bericht siehe HIER) zutiefst verärgert – in der Sache selbst seien die Angeben allerdings richtig: „Der Rechnungshof hat eine Vorgangsweise aufgezeigt, die sicherlich nicht üblich ist – allerdings wird das jetzt so ausgelegt, als ob der Gemeinde dadurch ein immenser Schaden entstanden sei – das Gegenteil ist der Fall“, so Nagl. „Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass hier nicht ein Mitarbeiter verunglimpft wird, der zwei verantwortungsvolle Positionen bekleidet und bestens ausgeführt hat.“

Zwei Dienstposten

Bei der Ausübung von zwei Dienstposten wären Überstunden angefallen, räumt Nagl ein. Gerechnet auf diesen langen Zeitraum würde die Summe aber ein anderes Bild ergeben. „Der Betreffende hat viele Jahre lang vorbildlich und verantwortungsbewusst mit vollstem Einsatz für die Gemeinde gearbeitet“, hält Nagl fest. „Dass er immer da war, kaum einmal in Urlaub gegangen ist und auch im Krankheitsfall die Genesungszeit – manchmal eigenmächtig – sehr beschränkt hat, ist für mich ein Zeichen für seinen Einsatz und nicht eines Gesetzverstoßes.“

Mündliche Vereinbarung

Die Entscheidung, diese beiden Positionen einem Dienstnehmer anzuvertrauen, sei auch im Jahr 2000 vom Gemeinderat beschlossen worden, so Rudolf Nagl weiter. „Allerdings – und das stimmt – war die mündliche Vereinbarung über die Arbeitszeitregelung nicht Gegenstand von Gemeinderatsentscheidungen. Auch mündliche Vereinbarungen hatten für mich als Personalverantwortlicher der Gemeindebediensteten Gültigkeit. Außerdem wurde diese Vereinbarung im Jahr 2015 im Gemeinderat noch unter meiner Amtszeit und unter Beiziehung eines Arbeitsrechtsexperten mit einem Beschluss abgesegnet. Das würde ich heute auch anders machen, aber im Nachhinein weiß man immer vieles besser,“ bekennt Nagl.

Frühzeitige Neubestellung

Die frühzeitige Bestellung des neuen Amtsleiters erfolgte 2015 auch im Hinblick auf eine Gesetzesänderung, die ab August 2016 in Kraft getreten ist. „Es wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass Gemeinden über 5.000 Einwohner ab diesem Zeitpunkt im Falle einer Neuanstellung einen Akademiker als Amtsleiter beschäftigen müssen. Die Entscheidung über einen Nachfolger des damaligen Amtsleiters ist aber bereits davor getroffen worden und harrte nur noch der Umsetzung. Dabei handelte es sich um einen ortsansässigen Mitarbeiter, der sich in der Gemeindeverwaltung bewährt und sich deshalb für diesen Posten empfohlen hatte. Er leitet jetzt das Amt in bester Manier. Dass es sich um eine günstigere Variante hinsichtlich der Entlohnung gehandelt hat, war eine weitere Komponente. Es war also in jeder Hinsicht ein sehr sinnvolle Entscheidung. Der nunmehr beurlaubte Amtsleiter konsumiert jetzt lediglich das, was ihm nach seiner jahrelangen Arbeit zusteht. Da ist nichts, was gegen Gesetze verstoßen würde, und ich werde nicht zulassen, dass es anders dargestellt wird.“

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