Landesgericht St. Pölten
Sechs Angeklagte nach Schlägerei in Eichgraben
ST.PÖLTEN/EICHGRABEN. Eine gebrochene Schulter – sieben Stunden Prozess – sechs Angeklagte – und keiner will´s gewesen sein. Für den St. Pöltner Richter Markus Grünberger war es unmöglich, den genauen Hergang einer Schlägerei in Eichgraben nachzuvollziehen. Die sechs „Unschuldigen“ auf der Anklagebank, sowie zahlreiche Zeugen, die sich in zwei Lager spalteten, stifteten mit ihren unterschiedlichen Aussagen eher Verwirrung als Aufklärung.
Schlägerei nach Faustschlag
Laut Strafantrag, der auf den Aussagen der beschuldigten Burschen im Alter von 16 bis 23 Jahren und den Zeugen beruhte, soll ein 19-Jähriger im vergangenen September einem 16-Jährigen vor einem Lokal einen Faustschlag versetzt haben. Mit einer blutigen Nase habe sich der Verletzte danach gemeinsam mit vier Freunden auf den 19-Jährigen gestürzt. Im Schwitzkasten fixiert habe man ihn zu Boden gerissen, auf ihn eingeschlagen und getreten. Mit Prellungen, Hämatomen und einem Abriss der Schultergelenkspfanne landete der 19-jährige Erstangeklagte im Krankenhaus. Ein Freund habe noch versucht, ihn aus dem Schwitzkasten zu befreien und habe dafür danach von einem 21-Jährigen drei Faustschläge eingesteckt. Gestresst sei auch ein 17-jähriger Mitstreiter gewesen. „Ich wurde das nächste Opfer seiner Aggressionen“, meinte dazu ein Zeuge, der dem Gerücht „Draußen passiert was“ nachgegangen war und von dem 17-Jährigen mit Schlägen bedroht worden sei. Was einen weiteren 16-Jährigen auf die Anklagebank brachte, blieb völlig ungeklärt. Eine Verwechslung stand im Raum.
Viel Lärm um nichts
„Viel Lärm um nichts“, meinte Verteidiger Roland Schöndorfer. Während in den Polizeiprotokollen häufig von „selbst gesehen“ und konkreten Schuldzuweisungen die Rede war, relativierten sich die Aussagen vor Gericht teilweise auf „hat mir einer erzählt“, oder „hab ich nur gehört“.
Eigentlich wisse man nicht, wer was gemacht hat, so Grünberger zu den sechs Freisprüchen im Zusammenhang mit dem ersten Faustschlag und der gebrochenen Schulter. Die blutige Lippe ging jedoch auf das Konto des 21-Jährigen, der dafür eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten ausfasste. Ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe, diesmal nur drei Monate, endete der Prozess für den drohenden 17-Jährigen, der auf eine Diversion gehofft hatte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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