Spechtler mit vier Propellern
Immer mehr Drohnen sind im Luftraum über dem Wienerwald unterwegs. Das kann zu Problemen führen.
REGION WIENERWALD/NEULENGBACH (mh). Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über dem Bezirk ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte.
Bei Sonnenbad belästigt
"Filmen und fotografieren darf der Drohnenbetreiber alles, solang es nicht in die Rechte dritter Personen eingreift, also etwa in die Persönlichkeitsrechte", weiß Rechtsanwalt Florian Steinwendtner aus Neulengbach. Das Filmen der hübschen Nachbarin auf der Sonnenliege ist daher verboten. "Sofern das Grundstück der Nachbarin dazu ‚überflogen‘ wird, könnte sich diese mit einer Besitzstörungsklage wehren."
Abschießen unzulässig
Laut Steinwendtner empfiehlt es sich daher, nicht ohne die Einwilligung der Personen zu filmen oder zumindest alle erkennbaren Personen unkenntlich zu machen. "Das Grundstück des Nachbarn sollte immer als Flugverbotszone gesehen werden – egal ob nur der Garten oder sogar der Nachbar gefilmt wird." Der Griff zum Schrotgewehr ist dennoch nicht empfehlenswert: "Die Selbsthilfe des ‚Abschießens‘ ist absolut unzulässig und würde wohl mehrere Straftatbestände erfüllen", sagt Steinwendtner.
Zur Sache
Fällt die Drohne in die Spielzeugkategorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das entspricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei einer Betriebshöhe von 30 m), dann wird keine Bewilligung benötigt, heißt es von der Austro Control.
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