Falsche Polizisten drohten mit Pistole
Die beiden Täter wollten Jugendlichen eine Lektion erteilen und hatten eine Pistole bei sich.
BEZIRK AMSTETTEN. Die Geschwindigkeit, mit der Jugendliche regelmäßig an seinem Haus zu einem abgelegenen Treffpunkt fuhren, empfand er als Gefahr für sein kleines Kind. Zudem ging ihm der Lärm auf die Nerven.
Deshalb überredete ein 28-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten seinen gleichaltrigen Freund, den Jugendlichen „einzuheizen“.
„Polizei! Ausweise her!“
Das Duo folgte am 20. August 2016 im Dunkeln den Ruhestörern, wobei der Freund mit 1,6 Promille Alkohol das Fahrzeug lenkte. Beim Jugendtreffpunkt stiegen die beiden aus, gingen zu den Jugendlichen hin und sagten: „Kriminalpolizei! Ausweise her!“
Falsche "Amtshandlung"
Der lärmgeplagte „Polizist“, als Hauptangeklagter vor Gericht vertreten durch Verteidiger Johannes Grahofer, leuchtete mit einer Taschenlampe in die Fahrzeuge der Jugendlichen und nahm aus einem einen „verdächtigen“ Glasbehälter heraus.
In der Zwischenzeit tat sein Freund mit Schreibblock und Stift ausgerüstet so, als würde er die Fahrzeugkennzeichen notieren.
Pistole an Hals gehalten
„Ich zeige so lange keinen Ausweis, bis ich genau weiß, dass Sie Beamte sind“, wiederholte einer der Jugendlichen im Prozess am Landesgericht St. Pölten seine Reaktion auf die Forderung des Haupttäters. Dieser habe ihm daraufhin eine Pistole an den Hals gehalten.
"Der hat a Waffe!“
Er habe ihn weggestoßen und als ein weiterer Bursche schrie „Der hat a Waffe!“, habe ihn der falsche Polizist gegen einen Gartenzaun gestoßen. Als wir die Polizei anriefen, so die Jugendlichen, gaben die „Beamten“ Fersengeld, liefen zu ihrem Wagen und fuhren davon.
Pistole "zufällig" dabei
Die beiden Angeklagten bekannten sich weitgehend schuldig. Während der Freund von der Waffe nichts gewusst haben will, behauptete der Haupttäter, er habe nur seine Schreckschusspistole „zufällig“ eingesteckt gehabt.
„Alle Zeugen haben erkannt, dass es nicht die Schreckschusspistole war!“, konfrontierte Richterin Doris Wais-Pfeffer den Beschuldigten mit den Aussagen der Jugendlichen vor der Polizei, wo diese beide Waffen vorgelegt bekamen.
Ein „kompletter Blödsinn“
Als „kompletten Blödsinn“ bezeichneten beide Angeklagten ihre Aktion. Wais-Pfeffer verurteilte den Erstangeklagten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 34 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Der mitangeklagte Freund fasste 160 Tagessätze zu je 32 Euro aus (beide nicht rechtskräftig).
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