Konto geplündert: Einkaufstour in Amstetten mit gestohlener Bankomatkarte
BEZIRK AMSTETTEN. Immer wieder überließ eine 44-Jährige aus dem Bezirk Amstetten eine ihrer beiden Bankomatkarten einem Bekannten, der damit Zigaretten besorgte. Darüber hinaus habe man mit dieser Karte nichts anstellen können, so die Frau als Zeugin und Opfer am Landesgericht St. Pölten.
23-Jähriger plünderte Konto
„Wir waren ständig beieinander“, begründete die 44-Jährige ihr Vertrauen zu dem mehrfach vorbestraften 23-Jährigen. Dieser jedoch hat, laut eigenen Angaben, in der Wohnung des Opfers die „alte“ Karte gegen die „neue“ getauscht und ermöglichte sich damit den Zugriff auf das Konto der Frau.
Teils gemeinsam mit einem 22-Jährigen, den er nach dem Diebstahl einweihte, behob man im Juli 2015 Bargeld, bezahlte in Geschäften und finanzierte Fahrkarten bei den Wiener Linien. Den Gesamtschaden bezifferte das Opfer mit rund 1.600 Euro.
„Er hat sich hundert Mal bei mir entschuldigt und versprochen, dass er mir die Kohle wieder zurückbringt“, zeichnete die Frau ein eher reumütiges Bild des 23-Jährigen.
Komplize riss Gegensprechanlage heraus
Sein mitangeklagter Komplize musste sich darüber hinaus auch wegen Sachbeschädigung verantworten. Er wurde von einer gegenüber wohnenden Zeugin beobachtet, wie er die Gegensprechanlage neben einer Eingangstüre herausriss. Sie stand mit einem Handy parat, nachdem sie zuvor durch starken Lärm aufmerksam geworden war und sah, wie eine Getränkeflasche aus dem Fenster flog und auf der Straße bei einem Kreisverkehr gelandet war. Ein Strafantrag gegen den ebenfalls vorbestraften 22-Jährigen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall wurde aus dem Prozess ausgeschieden. Diesbezüglich bedürfe es noch zweier Gutachten, so Richter Markus Grünberger.
Urteil als "Mittellösung"
„Man darf bei ihm den Alkohol nicht außer Acht lassen“, versuchte Verteidiger Martin Brandstetter seine Bitte nach einer letzten Chance für den 23-Jährigen zu untermauern. Er habe sich mittlerweile gefangen und eine entsprechende Zukunft vor sich.
Das konnte auch der Richter nachvollziehen. „Ich habe eine Mittellösung gewählt“, so Grünberger, der den Burschen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon acht bedingt, verurteilte. Da er einem Beruf nachgehe, bestünde durchaus die Möglichkeit die Gefängnisstrafe mit einer Fußfessel abzudienen.
Die Aussichten für den 22-Jährigen schienen dem Richter nicht so günstig. Zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, widerrief Grünberger auch noch vier Monate einer vorangegangenen bedingten Verurteilung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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