Trend zur Bildungskarenz hält weiter an
Der Arbeitsmarkt erfordert es, sich Qualifikationen anzueignen
BEZIRK (ah). Wer sich im Berufsleben weiterqualifizieren möchte, findet mit der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit eine gute Möglichkeit. Das Interesse an der Bildungskarenz ist groß. Im laufenden Jahr verzeichnet das Arbeitsmarktservice (AMS) derzeit 85 Weiterbildungskarenzvereinbarungen und 82 Bildungsteilzeitvereinbarungen.
Die Tendenz ist laut Stefan Seilinger vom AMS Braunau steigend. "Mit ein Grund ist sicherlich, dass das Fachkräftestipendium für 2016 und 2017 ausgesetzt wird." Während der Bildungskarenz gibt es das „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Grundbetrag beträgt 55 Prozent vom Nettoverdienst, mindestens aber 14,53 Euro pro Tag, und wird vom AMS übernommen. Nicht jeder Kurs und nicht jede Ausbildung wird anerkannt. Daher rät Seilinger, sich vorab gut zu informieren, ob eine Teilfinanzierung durch das Land OÖ möglich ist. Das AMS übernimmt keine Kostenbeteiligung. Während des Weiterbildungsgeldbezugs ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht aber kein gesetzlicher Kündigungsschutz.
Bildungsteilzeit
Bei der Bildungsteilzeit wird der Arbeitnehmer nicht zur Gänze, sondern nur zum Teil freigestellt. Laut AMS ist die Bildungsteilzeit sehr gut für Niedrigverdiener geeignet, weil der Bezieher nur auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss und es einen fixen Zuschuss gibt. „Gerade in Zeiten von Verdrängung am Arbeitsmarkt gilt es, Qualifikationen zu erwerben und nachzuschärfen", meint Seilinger. Im Bezirk gebe es diesbezüglich noch Aufholbedarf.
ZUR SACHE:
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet eine Bildungskarenz, oder eine Bildungsteilzeit zu ermöglichen. Eine Bildungskarenz kann ab dem siebten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in teilen angetreten werden. Für Arbeitnehmer besteht auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren. Es besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Grundsätzlich sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. Nachweise sind zu erbringen. Das Arbeitsmarktservice berät gerne. Ansprechpartner ist Stefan Seilinger unter Telefon 07722/63345 21002.
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