Wirtschaftskammer berät über Pflicht zur Barrierefreiheit

BRAUNAU. Die Wirtschaftskammer lädt am Dienstag, dem 22. September, zu einer Informationsveranstaltung über Barrierefreiheit in die WKO Braunau. Unter dem Titel "Pflicht zur Barrierefreiheit – was heißt das für mein Unternehmen?" referieren Irmgard Müller, Leiterin des WKO-Service-Centers und Baumeister Peter Gemeinhardt.

Spätestens ab 1. Jänner 2016 müssen alle Betriebe ihre Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei anbieten. Das macht für viele Unternehmen Umbau-, Markierungs- und andere Maßnahmen erforderlich. Bei dieser Veranstaltung wird darüber informiert, was Barrierefreiheit bedeutet, wie weit sie geht und ob es Kompromisse gibt. Zudem wird Auskunft darüber gegeben, wie Barrierefreiheit und Diskriminierung zusammenhängen, welche Förderungen es gibt und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen. Auch Beispiele zur Umsetzung werden geliefert.

Eine Anmeldung ist bis 21. September per E-Mail an braunau@wkooe.at oder telefonisch unter 05-90909-5100 erforderlich. Für WKO-Mitglieder ist die Teilnahme an der Info-Veranstaltung kostenlos.

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