Lichtkonzepte für Lebensräume

Foto: Andreas Mueller/Fotolia
2Bilder

ENNS. Für den Ennser Architekten Christoph Haas ist Licht nicht gleich Licht: „Ich unterscheide prinzipiell einmal zwischen technischem und dekorativem Licht. Technisches Licht kommt bei indirekter Beleuchtung, LED-Beleuchtung in Regalen und dem Einbau von Spots in der Decke, vor. Dekoratives Licht besteht aus Lichtobjekten wie Pendel-, Wand- und Hängeleuchten und Leuchten, die direkt auf der Decke montiert werden.“ Dekoratives Licht von der Decke abhängend sind auch Design-Elemente und sorgen, versehen mit einem Dimmer, für ein angenehmes Raumklima. „Bei den Lichtfarben ist zwischen einem kalten Weiß, das für Präsentationsräume genützt wird, und einem normalen Weiß für den Wohnbereich zu unterscheiden", so Haas. "Sonst sind generell Farben bei Licht nicht wirklich angebracht.“

Durch die LED-Technologie wird bei Lichtinstallationen fast alles möglich. „Ich mache für jedes Haus, Wohnung oder Projekt auch gleich eine Lichtplanung dazu. Von indirektem Licht bis hin zu dekorativem Licht, jeweils abgestimmt auf den Raum, soll es für den Bewohner ein Wohlfühl-Gefühl erzeugen. In der Küche oder am Arbeitsplatz brauche ich ein anderes Licht als im Wohn-,#+Ess- oder Schlafzimmer“, sagt Christoph Haas. Der Trend bei den Materialien für Leuchten geht in Richtung Alu, Alu eloxiert oder Alu pulverbeschichtet in den gewünschten Farben. Und wenn Bronzeoptik gewünscht ist, dann kann diese meistens durch Galvanisieren erreicht werden. Auch schlichte Glasleuchten werden bei dekorativem Licht weiterhin gerne eingesetzt.

Foto: Andreas Mueller/Fotolia
Christoph Haas, Architekt aus Enns | Foto: S. Rauchdobler
Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.