Kinder müssen zum Vater nach Spanien zurück

Foto: BRS/Archiv

GMUNDEN, MALLORCA (km). Der Beschluss trifft die zweifache Mutter aus Gmunden hart. "Die Kinder möchten lieber in Österreich bleiben, wünschen sich aber Kontakt zu ihrem Vater", erklärt die Gmundnerin. Sie hat sich ihr Familienleben auf Spanien anders vorgestellt. Sie heiratete einen Mallorquiner und bekam mit ihm zwei Kinder, die heute zehn und zwölf Jahre alt sind. Der Traum vom Leben in Spanien wurde zum Albtraum. Der Vater ist laut Angaben der Mutter drogenabhängig und geht seit rund zehn Jahren keiner Arbeit mehr nach. Die Mutter musste Kinder und Arbeit unter einen Hut bringen. Nach körperlicher und seelischer Gewalt des Vaters beschloss die Mutter im November 2013, Spanien den Rücken zu kehren und zurück nach Österreich zu ziehen.

Entscheidung mit Folgen
Diese Abreise geschah allerdings ohne Zustimmung des Gerichts und des Kindesvaters – die beiden teilten sich zu diesem Zeitpunkt das Sorgerecht. Die Folge war ein nervenaufreibender Rechtsstreit um die Kinder. Der spanische Vater beantragte die Rückführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Die Mutter kämpfte vor dem Bezirks- und Landesgericht bis hin zum Obersten Gerichtshof um ihre Kinder. Der gab allerdings dem Antrag des Vaters statt. Diese Entscheidung ist hart – die Kinder können jederzeit abgeholt und nach Spanien zurückgebracht werden. Der Wunsch der Kinder, bei der Mutter zu bleiben, wurde zwar von den Behörden erfragt und dokumentiert – war aber für die Urteilsfindung bindend. "Die Situation ist zermürbend. Niemand weiß, wann und von wo unsere Kinder geholt werden. Die zwei stehen oft in der Früh auf und fragen, ob sie heute schon abgeholt werden", berichtet die Mutter. "Es geht hier nicht nur alleine um meinen Fall, ich stehe hier auch für andere Mütter. Es kann doch nicht sein, dass ein Kind nach seinem Wunsch befragt wird, dieser dann aber nicht in der Entscheidung berücksichtigt wird!" Eine letzte juristische Instanz wäre der Europäische Gerichtshof. "Hier ist aber zuerst zu klären, ob mein Fall überhaupt angenommen wird. Weiters habe ich gehört, dass diese Verfahren sich über Jahre ziehen können. Das bringt mir aber dann nichts mehr. Denn: Wenn die Kinder erst einmal weg sind, sind sie weg!" Die Kinder haben der Mutter gegenüber schon angekündigt, sich bei der "Abholung" zu wehren.

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