"Ich dachte, ich fall um"

Die Aberkennung des Pflegegeldes war für Martina Z. ein Schlag ins Gesicht. "Ich bin auf Hilfe angewiesen", sagt sie.

ST. PÖLTEN (jg). "Es gibt Kinder, die kommen ohne Schutzengel auf d'Welt und der Sandmann haut ihnen Reißnägel in d'Augen", sang Ludwig Hirsch. Auf Martina Z. (Name geändert) trifft diese Liedzeile durchaus zu. Im Fall der St. Pöltnerin ist der Sandmann allerdings die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Auf Hilfe angewiesen

2011 wurde bei Z. Brust- und Knochenkrebs diagnostiziert. Hinzu kamen zwei Bandscheibenvorfälle. Seit 2012 ist Z. Invalidenpensionistin. Sie tue sich schwer, den Haushalt zu schupfen, sie kämpfe mit der Luft und sei daher auf Hilfe angewiesen, die ihr in Form der Pflegestufe 1 bis Anfang November auch zugesprochen wurde. Dann erhielt die St. Pöltnerin ein Schreiben der PVA: "Das Pflegegeld wird (...) entzogen, da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld nicht mehr vorliegen." Für Z. ein Schlag ins Gesicht. Schließlich habe sie mit dem Pflegegeld nur knapp 900 Euro im Monat zur Verfügung. 470 Euro davon würden alleine für die Wohnung draufgehen. "Momentan dachte ich, ich fall um", sagt sie und erhebt Vorwürfe gegen den Arzt, der die Untersuchung für die PVA durchgeführt habe. Dieser sei unfreundlich gewesen und habe kaum Interesse an Befunden gezeigt.

Unterstützung aus dem Spital

Unterstützung erhielt Z. nun aus dem Krankenhaus: "Die Knochenläsionen (...) behindern sie in ihren alltäglichen Tätigkeiten. Zusätzlich ist durch den Befall der Rippen die Atmung eingeschränkt. Eine Pflegebedürftigkeit liegt seitens onkologischer Sicht durchaus vor", heißt es in einem Arztbrief. Mit diesem wandte sich Z. an die PVA in St. Pölten, wo ihr zugesagt worden sei, erneut eine Begutachtung durchzuführen. Zudem sei ihr mitgeteilt worden, dass es schon öfter Beschwerden gegen den Arzt, der für ihr Gutachten verantwortlich zeichnet, gegeben habe. Bei der PVA selbst will man zu dem Fall und den Vorwürfen keine Stellung nehmen. Man verweist allerdings auf das Recht, gegen die Aberkennung der Pflegebedürftigkeit zu klagen. Und Befangenheit des Arztes sei ein "klassischer Klagsgrund".

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