Für ein gutes Leben bis zuletzt

Informierten: Ehemalige Landesrätin und Vorsitzende der Tiroler Hospizgemeinschaft Elisabeth Zanon, Moderator Dieter zur Nedden und ärztliche Leiterin der Tiroler Hospizgemeinschaft Elisabeth Medicus
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  • hochgeladen von Katja Astner

(ask). Vergangenen Dienstag widmete sich MINI MED einem Thema, das uns früher oder später alle betrifft. Im Hörsaal der Frauen-Kopf-Klinik Innsbruck informierten dabei unter der Moderation von Dieter zur Nedden die ehemalige Landesrätin und Vorsitzende der Tiroler Hospizgemeinschaft Elisabeth Zanon sowie die ärztliche Leiterin derselbigen, Elisabeth Medicus, über Palliativmedizin und die Begleitung von sterbenden Menschen. Wenn es aus medizinischer Sicht keine Chance auf Heilung gibt, bedeutet dies nicht, dass man nichts mehr tun kann. "Hospiz ist ein Menschenbild des Sich-Kümmerns und auch als Protestbewegung zu verstehen – gerade hier gibt es noch viel zu tun", so Zanon. Die Palliativmedizin gilt hier als Instrument der Hospizgemeinschaft und ist daher in Tirol unter einem Dach vereint. In naher Zukunft wird zudem in Hall ein eigenes Hospiz-Haus errichtet. Über den Alltag auf der Palliativstation berichtete die Ärztin Medicus: "Wir versuchen die Schmerzen erträglich zu gestalten, jedoch individuell die Bedürfnisse des Patienten zu respektieren, um so gemeinsam klare Entscheidungen treffen zu können." Um Letzteres für Ärzte und Angehörige zu erleichtern, helfen vor allem Patientenverfügungen.

Patientenverfügungen
In Österreich sind bekanntermaßen aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid gesetzlich verboten. Therapiebegrenzungen sowie Therapien am Lebensende sind jedoch erlaubt. Um die Wünsche der Betroffenen respektieren zu können, sind vor allem Patientenverfügungen wichtig, welche in Österreich lediglich ca. 4 % der Bevölkerung unterzeichnet haben. Dabei gibt es in Österreich zwei Möglichkeiten von Patientenverfügungen: erstens die obligatorische und zweitens die beachtliche Form. Die Obligatorische hat den Nachteil, dass oftmals Angaben vergessen werden, da man nicht weiß, welche medizinischen Behandlungen einen erwarten werden bzw. welche neuen Behandlungen es in Zukunft geben wird. Hospizgemeinschaft sowie Ärztekammer empfehlen daher eine beachtliche Verfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, welche regelt, wer im Falle befugt ist, Entscheidungen zu treffen. Zudem sollte in der Geldtasche eine Info sein, dass man eine solche besitzt sowie jemand informiert sein, wo sich diese befindet. Hilfestellung zum Ausfüllen einer Patientenverfügung sowie Formular und weitere Informationen findet man auf www.hospiz.at.

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