Arbeiten im Advent

BEZIRK KITZBÜHEL (niko). „Die vier Einkaufssamstage im Advent bedeuten für viele Beschäftigte mehr Arbeit als sonst. Im Kollektivvertrag sind eigene Regeln für die Adventzeit verankert, die bessere Bezahlung für die besondere Leistung und Belastung der Beschäftigten im Weihnachtsgeschäft muss honoriert werden“, erklärt Hansjörg Hanser, Kitzbühels ÖGB-Regionalsekretär. So gilt jede ab 13 Uhr geleistete Arbeitsstunde als Überstunde, für die es einen Zuschlag von 100 Prozent oder Zeitausgleich geben muss.

„Auch für den 8. Dezember, an dem Geschäfte von 10 bis 18 Uhr offengehalten werden dürfen, gelten Sondervorschriften“, informiert David Schumacher vom ÖGB.
"Die Arbeitsleistung an diesem gesetzlichen Feiertag ist absolut freiwillig, Angestellte können die Arbeitsleistung ohne Angabe von Gründen verweigern und dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Bezahlt werden muss laut Kollektivvertrag jede tatsächlich geleistete Stunde. Wird die festgelegte Normalarbeitszeit für diesen Tag überschritten, steht den Beschäftigten ein Zuschlag von 100 Prozent zu“, so Schumacher. Außerdem gebührt den Betroffenen bis zu einem Einsatz von vier Stunden am 8. Dezember ein Zeitausgleich von vier Stunden beziehungsweise, wenn mehr als vier Stunden gearbeitet wird, von acht Stunden.

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