Kein gefährliches Spielzeug ins Osternest! Testergebnisse und Tipps für den sicheren Einkauf
Die Regale in Supermärkten und Geschäften sind schon prall gefüllt, der Ostersonntag samt süßen Leckereien und flauschigen Überraschungen für die Kleinen steht bevor – doch Vorsicht beim Einkauf ist geboten, denn jedes Jahr werden gut 2.000 gesundheitsschädliche Produkte in der EU vom Markt genommen – in den letzten Jahren mehr als ein Viertel davon Spielzeug. Und das kann leider zu einer ernsten Gefahr für Kinder werden: Sie könnten sich bei problematischen, nicht geeigneten Produkten am Spielzeug verletzen, es verschlucken oder mit giftigen Chemikalien in Kontakt kommen.
Der Großteil der beanstandeten Waren stammt in der Regel aus China. Erfahrungsgemäß findet Spielzeug, das nicht dem in Europa vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entspricht, auf verstreuten Pfaden beispielsweise durch Direktbestellungen via Internet, den Weg auf Märkte und zum Verbraucher.
Untersuchungen von in Österreich erhältlichem Spielzeug
Die OÖ. Lebensmittelaufsicht kontrolliert regelmäßig die Unbedenklichkeit von Spielwaren, dazu werden Proben gezogen und von der AGES geprüft. Häufig ergeben sich hohe Beanstandungsquoten wie beispielsweise bei Billigspielzeug von Jahrmärkten und Messen, oder ebenso bei Spielzeug aus und mit Textilien, wo bei den letzten Tests jeweils rund 37 % der Proben beanstandet wurden.
Aktuelles Testergebnis: Schwerpunktaktion „Akustisches Spielzeug“
Ziel der Aktion war es, festzustellen inwieweit das am Markt befindliche „akustische Spielzeug“ (z. B. Spielzeuginstrumente, -autos, -handys, Quietschspielzeug) den Sicherheitsanforderungen der Spielzeug-Verordnung in Bezug auf Lärmbelastung entspricht. In ganz Österreich wurden 53 Proben gezogen (neun in OÖ), davon wurden 13,2 % beanstandet. Erfreulicherweise war nur eines der geprüften Spielzeuge aufgrund der Lärmbelastung zu beanstanden.
Allerdings gab es in Bezug auf andere Parameter eine Reihe an Beanstandungen:
.) Ein Quietschspielzeug wurde wegen ablösbarer Kleinteile als gesundheitsschädlich aufgrund des Erstickungsrisikos beanstandet.
.) Bei vier Proben wurden z. B. zu dünne Kunststofffolien bei Verpackungsbeuteln oder ablösbare Kleinteile gefunden (nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet).
.) Bei drei Proben fehlten entsprechende Warnhinweise nach der Spielzeugkennzeichnungsverordnung.
Empfehlungen für den Spielzeugkauf
Für Erwachsene ist es jedenfalls empfehlenswert, beim Spielzeugkauf einige wesentliche Punkte zu beachten, hier einige Konsumentenschutz-Tipps für sicheres Spielzeug:
.) Verarbeitung: Ist das Spielzeug stabil, können sich Kleinteile ablösen, die zur Erstickungsgefahr werden können? Gibt es scharfe Kanten, die verletzen können?
.) Geruch: Riecht das Spielzeug unangenehm stark oder stechend?
.) Material: Sind Farben und Lacke farb-/speichelecht? Ist das Material nicht-entflammbar?
.) Lautstärke: Spielzeug ans Ohr halten, empfinden Sie die Geräusche als zu laut?
.) Achten Sie auf die Altersempfehlung!
.) Beachten Sie generell Warnhinweise und Gebrauchsanleitungen!
Konsumentenschutz-Landesrat Anschober dazu: „Spielsachen und Geschenke sollen eine Freude machen. Ich möchte das Bewusstsein schärfen, dass damit auch ein Sicherheitsrisiko verbunden sein kann und an die Eltern appellieren, Qualitätsbewusstsein und die gebotene Sorgfalt beim Kauf walten zu lassen – im Sinne ihres Kindes also bewusst einzukaufen. Bei guter Beratung im Spielwarenfachhandel sind Sie in guten Händen.“
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