EM 2016: Autofahrer, zeigt Flagge!
Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. Auch die österreichische Nationalelf ist dieses Mal wieder mit dabei und wird wie im Jahr 2008 mit Fähnchen auf Privatautos unterstützt. Laut ÖAMTC ist diese Art der Beflaggung gesetzlich erlaubt.
WIEN. So manchem Autofahrer ist die Fußball-Europameisterschaft 2008 noch lebhaft in Erinnerung: In kollektivem Schwelgen im Fußballglück wurden die meisten Seitenfenster der privaten Autos mit einer im Handel erhältlichen Fahne beflaggt. Einzig der Gesetzgeber trübte damals die Freude, da eine Beflaggung nur Staatskarossen vorenthalten war.
"Ja, 2008 hat es einige Zeit gedauert, bis dem Ministerium das Problem bewußt geworden ist", so Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, zur bz. "Es gab aber keine einzige Beanstandung. Diese rechtliche Wartezone kann man dem Ministerium nicht vorwerfen. Es kann keine Gesetze umwerfen, aber diese sehr wohl interpretieren. Und das wurde 2008 auch gemacht: Eine Beflaggung ist erlaubt, wenn keine Verwechslung mit Staatskarosserien zu befürchten ist. Und das ist ja bei den wenigsten Autos und Fan-Artikel der Fall!"
Für Fähnchen gilt die Ladungssicherung
Interessant: In einem Folgeerlass wurde festgehalten, dass diese Interpretation des Ansteckens von Wimpeln über die Europameisterschaft 2008 hinaus gilt - auch außerhalb von Fußballmeisterschaften. "Eigentlich gilt dieser Erlass immer. Der Wimpel ist ein Accessoire und somit im weiteren Sinn eine Ladung", so Jurist Hoffer. "Alles, was außerhalb an der Karosserie angebracht ist, gilt als Ladung und für diese gilt die Ladungssicherung. Wenn man diese Sicherung nicht befolgt, kann es bis zu einem Vermerk im Führerschein kommen."
Für das Accessoire Wimpel gilt natürlich weiterhin, dass es nur toleriert wird, wenn eine Verwechslung mit einem offiziellen Wagen eines Staatsoberhauptes ausgeschlossen werden kann.
Fahne bei Überlandfahrten abnehmen
Über eine gesetzlich vorgeschriebene Norm der Fan-Accessoires am Auto weiß Hoffer nichts: "Darüber ist mir nichts geläufig. Ich gebe aber jedem Autofahrer die ernstgemeinte Warnung, mit den Wimpeln und Fähnchen nicht mit hoher Geschwindigkeit im Freiland zu fahren. Diese Artikel sind nur für geringe Geschwindigkeiten im Stadtgebiet gedacht."
Auch von selbstgebastelten Fahnen rät der Experte ab. "Ich kenne nicht alle Produkte, die im Handel angeboten werden. Aber wenn laut Hersteller die Fahne am Auto angebracht werden kann, könnte man sich im Notfall eventuell am Hersteller schadhaft halten."
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