Kastrationspflicht für Katzen auch auf Bauernhöfen
LH-Stv. Rössler: "Katzenkastration vermeidet unkontrollierte Vermehrung und Tierleid."
SALZBURG. Seit dem 1. April 2016 gilt in Österreich die Kastrationspflicht für Katzen auch auf Bauernhöfen. Darauf wies die in Salzburg für den Tierschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler in einer Aussendung hin. Ausgenommen von der Pflicht bleiben in Hinkunft nur noch reine Wohnungs- und Zuchtkatzen. Diese Änderung erfreue manch bäuerliche Betriebe nicht, sei aber im Sinne des Tierschutzes notwendig und könne Tierleid verhindern helfen, so Rössler.
"Da gilt es anzusetzen"
"Es gibt im Land Salzburg bereits jetzt nicht wenige Bauern, die ihre Katzen kastrieren lassen und sich um ihre Tiere sehr gut kümmern. Es gibt aber auch Missstände auf einzelnen Bauernhöfen, wo verwahrloste und scheue Katzen ohne verantwortungsvolle Haltung vegetieren müssen. Da gilt es anzusetzen und die Situation im Sinne der Tiere zu verbessern. Es sollte doch im gemeinsamen Interesse auch der Landwirtschaft liegen, artgerechte Haltung für Nutztiere und die eigenen Hauskatzen gleichermaßen zu pflegen", so Rössler.
Katzen sind soziale Wesen
"Katzen sind definitiv Haustiere und eben keine Wildtiere, damit sind sie auf Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung angewiesen. Katzen sind außerordentlich soziale Wesen, suchen Nähe und Zuwendung, fühlen sich im Familienverband wohl. Unkontrollierte Vermehrung von Katzen ohne ein Mindestmaß an Pflege und Versorgung führt unweigerlich zu verwahrlosten und kranken Tieren, die oft elend zugrunde gehen", sagt Rössler.
Fundtiere sind größtenteils Katzen
Als Tierschutzreferentin ist Rössler für Salzburgs Tierheime und die Versorgung von Fundtieren zuständig: der allergrößte Teil davon sind Katzen. In Hallein wurde vom Land erst vor zwei Jahren ein neuer Anbau zum Tierheim ausschließlich für Katzen finanziert. Dort werden Fundtiere aufgenommen, von denen man hofft, den Halter zu finden, aber es werden auch viele kranke, verwahrloste, meist junge Kätzchen abgegeben und dort versorgt.
Gutscheine zur Katzenkastration bei herrenlosen Streunerkatzen
Allein 30.000 Euro jährlich werden vom Tierschutzressort in Form von "Gutscheinen zur Katzenkastration" zur Verfügung gestellt, um herrenlose Streunerkatzen von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern einfangen und kastrieren zu lassen. Das Land übernimmt mit dem Gutschein den halben Anteil (38 Euro) einer Kastration beim Tierarzt. Die andere Hälfte werde, laut Rössler Aussendung, üblicherweise von den Tierschutzorganisationen, manchmal auch von einer Gemeinde oder Privatpersonen übernommen.
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