Schildbürgerstreich
Für Molln gilt das Wegerecht nicht!
In Molln in der Sonnseite gab es einen Weg - ca.75 m durch eine Waldparzelle und ca. 75 m über eine Wiesenparzelle entlang von Stauden und dann weiter auf geschottertem Feldweg. Dieser Weg wurde früher als Kirchenweg, Schulweg und seit mehr als 50 Jahren sehr gerne als Abkürzung bei Spaziergängern benutzt.
Über diesen Weg ist ein Rechtsstreit entbrannt, den der Grundbesitzer verursacht hat, weil er Spaziergängern mit Stacheldraht und Fichtenbäumchen das Benützen untersagte. Seitens der Gemeinde versuchte man der Öffentlichkeit zu ihrem Recht zu verhelfen - Vermittlungsversuche – Gemeinderatsbeschluss - die Sache ging zu Gericht – Klage – Begehungen vor Ort – Versuch zur einvernehmlichen Lösung – kein Einvernehmen möglich – Zeugeneinvernahmen – Aussetzung des Verfahrens – und jetzt nach einigen Gemeinderatsbeschlüssen und nachdem diese ganze Prozedur bereits an die € 14.000,-- kostet, kommt der Überhammer –
Ein Teil der Gemeinderäte kann nicht verstehen, dass ein Prozess gegen einen Bürger läuft.
Das ist doch alles ein SCHERZ. Nach Gemeinderatsbeschlüssen, nach derartigen Kosten kommt man drauf, dass man das alles gar nicht will.
Diese Funktionäre haben bei den früheren Beschlüssen in der Gemeinde wohl geschlafen und Geld spielt keine Rolle, denn Verfahrenskosten bleiben jetzt allemal bei der Gemeinde hängen und außerdem ist es wichtiger einem nicht weh zu tun und dafür 100 und mehr andere Gemeindebürger zu verärgern.
Jeder Grundbesitzer in Molln tut jetzt Recht daran, wenn er jeden Weg sperrt und dann wird eben nur mehr auf öffentlichen Straßen spazieren gehen möglich sein!
Danke!
UNSERE GEMEINDERÄTE HABEN WOHL WIRKLICH KEINE AHNUNG VON VERANTWORTUNG
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