"Stalker" auf freiem Fuß
Ein gescheiteter Versuch neue Freundschaft zu knüpfen brachte vier Monate bedingte Haftstrafe.
REGION PURKERSDORF/ST.PÖLTEN (ip). Seine völlig in Tränen aufgelöste 12-jährige Tochter musste ein Mann aus dem Gerichtsbezirk Purkersdorf im Herbst vergangenen Jahres von der Schule abholen. Unangenehmer Kontakt mit einem über 50-jährigen Mann hatte das Mädchen aus der Fassung gebracht.
Tatort: Bushaltestelle
Frühmorgens an der Bushaltestelle sei es an vier Tagen zu Kontakt mit dem fremden Mann gekommen, schilderte das Mädchen. Schon am zweiten Tag habe er sie umarmt, ihr einen Handkuss gegeben und ein "Kompliment" ausgesprochen: "Hallo meine Hübsche, ich mag dich!" Als der Mann am fünften Tag abermals Kontakt zu dem Mädchen suchte, wobei er ihr laut Zeugen die Hand gestreichelt haben soll, schritten zwei in Zivil lauernde Polizeibeamte ein und stellten den Mann etwas unsanft zur Rede.
Zuvor hätten sie sich ausgewiesen und mit dem Wort "Polizei" zu erkennen gegeben, schilderten die Polizisten. Dennoch habe der Beschuldigte versucht, einen der Beamten durch einen Stoß auf Abstand zu halten.
Auf der Suche nach Freunden
Am Landesgericht St. Pölten stritt der Beschuldigte gegenüber Richter Slawomir Wiaderek seine Taten nicht ab: "Aber es war nicht so gemeint." Er sei in diesen Ort übersiedelt, habe niemanden gekannt und daher neue Freunde gesucht. Das Mädchen sei immer in seiner Hauseinfahrt, in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle, gestanden. Die Zusammentreffen seien rein zufällig gewesen, aber "ich habe das Gefühl gehabt, sie wartet wegen mir in der Einfahrt.“ Die beiden Beamten schließlich habe er für Freunde des Mädchens gehalten, die eifersüchtig seien. Viel später erst hätten sie sich ausgewiesen.
Stalking nein, Widerstand ja
Von beharrlicher Verfolgung könne in diesem Fall nicht die Rede sein, begründete Wiaderek den Freispruch, da die Schülerin ihrem „neuen Freund“ in keinster Weise zu verstehen gegeben habe, dass ihr sein Kontakt unangenehm sei. Den Vater musste er daher mit der Forderung von 5.000 Euro Schadenersatz auf den Zivilrechtsweg verweisen.
Vier Monate bedingte Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig) erhielt der Beschuldigte jedoch wegen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.
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