Weil ein Kätzchen kein Wegwerfprodukt ist
Tierheime entlasten und Katzenleid eindämmen: Dass Kastration Pflicht ist, ist vielen nicht bewusst.
BEZIRK (ska). "Viele wissen doch gar nicht, dass es Pflicht ist, Katzen und Kater kastrieren zu lassen", erzählt eine Tierschützerin aus dem Bezirk Schärding, die anonym bleiben möchte. Mehrmals täglich ist sie in verschiedenen Gemeinden unterwegs und versorgt herrenlose oder vernachlässigte Katzen mit Futter. Sie ist sich sicher: "Würden die Leute die Tiere kastrieren lassen, könnte das Katzenleid wesentlich eingedämmt werden." Gemeint sind die Krankheiten und Infektionen, die bei einer Überpopulation ein Leichtes haben, sich zu vermehren. Und: Immer wieder werden Katzen ausgesetzt, weil die Besitzer nicht wissen, wohin damit. Das berichtet auch Sonja Schirz, Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Schärding: "Vor allem im Frühjahr und im Herbst werden viele Katzen ausgesetzt und kranke und hungrige Tier gefunden."
Die Kastrationspflicht für Katzen ist nun bereits seit zehn Jahren in Kraft. In der Tierhalteverordnung ist folgender Satz zu lesen: "Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben." Letzteres sorgt laut Schirz immer wieder für Verwirrung. Denn der Begriff "bäuerliche Haltung" sei nicht genau definiert. Doch auch Landwirte, die Katzen halten, sind in der Pflicht, wie Schirz weiß.
Die Bezirkshauptmannschaft setzt auf Bewusstsseinbildung und appelliert an alle Katzenhalter, die Tiere kastrieren zu lassen. So können laut Schirz unter anderem Tierheime entlastet werden. Sich den Katzenjungen durch Aussetzen oder Erschlagen zu entleden, sei Tierquälerei. "Das ist doch ein Widerspruch in sich", meint Amtstierärztin Sonja Schirz. "Ich lasse die Katze die Jungen austragen, gebären und dann erschlage ich sie? Das Gerücht, es sei für die Katze gut, eimmal Junge zu bekommen, dementiert die Tierärztin. Grundsätzlich rät sie: "Wer Platz für eine oder mehrere zusätzliche Katzen hat, sollte sich zuerst im Tierheim umsehen, anstatt die eigene Katze Junge bekommen zu lassen."
Auch Streuner sollen kastriert werden, um die Population einzudämmen. Als solche werden Katzen bezeichnet, die keinem Besitzer zuzuordnen sind, aber von jemanden gefüttert werden. "In solchen Fällen kommt das Streunerprojekt des Landes OÖ zum Zug", wie Schirz erklärt. "Die Katzen werden eingefangen, kastriert und wieder zurückgebracht." Tierschutzorganisationen, wie der Tierschutzverein Schärding, sind dafür ein Ansprechpartner.
Die Kastrationspflicht
Die Kastrationspflicht gilt für männliche und weibliche Katzen. Denn unter dem Begriff "Sterilisation", der umgangssprachlich bei Kätzinnen verwendet wird, versteht man das Abbinden der Ei- oder Samenleiter. Bei der Kastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden unter Vollnarkose entfernt. Eine Katze kann mit etwa sechs Monaten kastriert werden.
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