Leserbrief zum Beitrag: Wahlwerbung auf Amtspapier

In drei Gemeinden (Ischgl, Ried, Zams) haben die Bürgermeister ein wenig ihre Aufgabe als Gemeindeoberhaupt und als Parteisoldat vermischt und das Briefpapier der Gemeinde für eine „amtliche Mitteilung“ an ihre Bürger verwendet, obwohl es sich um eine Empfehlung im Interesse ihrer Partei handelte. Jetzt haben sie mit einer Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu rechnen. Die Erklärungen für ihr Fehlverhalten und die Konsequenzen, die sie daraus ziehen wollen und wie sie in der Presse kolportiert wurden, sind es wert, einander gegenüber gestellt zu werden.

Ischgl: Der Bürgermeister hat „den Postwurf selber geschrieben, kopiert, bezahlt und hinausgeschickt.“ Man muss aber annehmen, dass er eher abgeschrieben hat, da der Text, der sich auf die Abstimmungsempfehlung bezieht, in allen Aussendungen wortident ist und daher auf eine zentrale Befehlsausgabe schließen lässt.

Ried: Laut dem Bürgermeister „ist es hier in der Eile und der Fülle der Arbeit unbewusst passiert.“ Das Papier und das Porto habe er aus der eigenen Tasche bezahlt. Welche Unterschiede muss es in den Gemeindestuben von Ischgl und Ried geben. In Ischgl hat der Bürgermeister Zeit, selbst administrative Arbeiten zu leisten, in Ried verhindert „die Eile und die Fülle der Arbeit“ eine gedankliche Auseinandersetzung mit der Problematik des eigenen Handelns. Der Befehl von oben wird kritiklos ausgeführt.

Zams; Der Bürgermeister spricht nur davon, das Porto selbst bezahlen zu wollen. Grotesk ist aber die Erklärung für sein Handeln. „ Ich habe mir dabei aber nichts gedacht“, ist seine Entschuldigung. Das ist eine neue Variante. Der Bürgermeister, der in seinem Brotberuf Stellvertreter des Bezirkshauptmannes und damit Jurist ist, gibt zu, bei seinen Amtshandlungen nicht zu denken!! Der nicht denkende Bürgermeister, der sein Gehirn außer Funktion setzt, wenn von oben – der Parteizentrale oder vom zuständigen Landesrat? - Order erteilt werden.

Interessant wird es sein, die Abrechnungen zu dieser Aktion in den drei Gemeinden zu vergleichen, da die Bürgermeister ja unterschiedliche Auffassungen von ihrer eigenen Kostenbeteiligung haben. Eine Frage ist bis jetzt nicht gestellt: Wer trägt die Kosten für die Gemeindebediensteten, die für diese Aktion sicherlich nicht ihre Freizeit geopfert haben? Hoffentlich nicht die Gemeinden!

Der Bezirkshauptmann hat nun seinen Gemeindereferatsleiter beauftragt, die Bürgermeister nochmals auf die rechtliche Situation hinzuweisen. Ich kenne die Hierarchie in der Bezirkshauptmannschaft nicht genau, kann mir aber vorstellen, dass der Stellvertreter des Bezirkshauptmannes über dem Leiter des Gemeindereferats steht. Wie wird sich der Zammer Bürgermeister verhalten? Wird er zum Rapport bei einem Untergebenen erscheinen oder wird er nur Anweisungen von seinem Vorgesetzten entgegennehmen? Es ist eine äußerst absurde Situation – der Referatsleiter, der dem „BH-Stellvertreter“ eigentlich untersteht, muss diesen über die rechtliche Situation aufklären und ihm einen juristischen Rat erteilen. Das Bundesheer zeigt aber, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Zuerst ist der Befehl auszuführen, dann darf man sich bei der vorgesetzten Stelle beschweren. Das dürfte der Bürgermeister als Befürworter der Wehrpflicht ja doch wissen.

Manfred Weiskopf, Landeck

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