Mann soll St. Pöltner Notruf mehrfach missbraucht haben
ST. PÖLTEN (ip). „Es geht um viel. Nach Ihren drei Verurteilungen kommt nur mehr eine unbedingte Freiheitsstrafe infrage“, meinte ein St. Pöltner Richter, der für einen 41-jährigen Angeklagten aus der Umgebung der Landeshauptstadt noch ein weiteres psychiatrisches Gutachten einholen wird.
Dem dreifach einschlägig vorbestraften Mann wirft Staatsanwalt Karl Fischer vor, mehrfach die Rettungsleitstelle in St. Pölten mit der Notrufnummer angerufen zu haben, obwohl kein Notfall vorlag. Viermal dabei habe er einen Selbstmord angekündigt. Einem Mitarbeiter der Leitstelle habe er gedroht: „…. Für das, was Sie gestern gemacht haben, werde ich Sie alle anzünden!“
„Ich glaube nicht, dass das ein Scherz war, das war schon ernst gemeint“, so der Mitarbeiter, der unter anderem am 18. Februar 2015 den Anruf entgegengenommen hatte. „Warum macht man so etwas überhaupt?“, wollte Herr Rat wissen. „Ich war schon bei fünf oder sechs Psychiatern, die wissen auch nicht, warum ich das mache. Ich auch nicht“, beteuerte der damals immer wieder stark alkoholisierte Rückfalltäter. Nach etwa zwei Dopplern Wein, der Einnahme von Antidepressiva und Schlaftabletten auch während des Tages habe er von einer Telefonzelle aus die Notrufnummer gewählt und die Einsatzkräfte damit völlig unbegründet auf Trab gehalten.
Mittlerweile habe er eine Langzeittherapie gemacht und sei nun trocken. Er wohne derzeit in einer betreuten Wohngemeinschaft, in der unangekündigt Alkoholkontrollen durchgeführt würden, hob der Beschuldigte seine Bemühungen hervor.
Zu oberflächlich erschien dem Richter das erste Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt. Man müsse sich das noch einmal genauer anschauen, begründete der Richter die Vertagung zur Einholung eines neuerlichen Gutachtens.
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