Keine UVP-Pflicht für Hochwasserschutz
Die Behörde hat nunmehr über die Art des Genehmigungsverfahrens für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Unterinntal entschieden: Ein Großverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) ist nicht notwendig. Der geplante Hochwasserschutz im Unterinntal hat keine erheblich schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt. Das Schutzprojekt wird deshalb in einem detaillierten Einzelverfahren nach dem Wasserrecht und allenfalls nach dem Naturschutz- und...