Offener Brief der IG Inntal an die Unterländer Gemeinden

Dieses Schreiben ging am 29. Jänner an alle Innanrainergemeinden im Unterinntal.
  • Dieses Schreiben ging am 29. Jänner an alle Innanrainergemeinden im Unterinntal.
  • hochgeladen von Sebastian Noggler

BEZIRK. Die IG Inntal, "eine überparteiliche Interessensgemeinschaft, welche sich derzeit aus rund 25 betroffenen Frauen und Männern sowohl aus dem privaten wie betrieblichen und dem Arbeitnehmer- und Unternehmerbereich zusammensetzt und von den Unterzeichnern nach außen vertreten wird", versandte heute, am 29. Jänner, ein Schreiben an alle Gemeinden, "die sich bis zum 5. Februar zum Thema 'UVP-Pflicht' für allfällige Hochwasserschutzmaßnahmen äußern sollen". Die IG ersucht sie darin "von dieser Möglichkeit unter Einbindung der Betroffenen Gebrauch zu machen. Sich nicht zu äußern heißt nur 'Schweigen bedeutet Zustimmung' und kann in Folge sehr leicht dazu führen, dass notwendige Parteistellungen verloren gehen".

Gemeindebrief in der Sache:

Hochwasserschutz Unterinntal, Innsbruck bis Kufstein –
Schutz der Arbeitsplätze und des Eigentums fordert Übergangslösungen.
Mit der Bitte um Weiterleitung an die politischen Vertreter/innen Ihrer Gemeinde.

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister/innen, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte/innen,

wir wenden uns heute in großer Sorge um unsere Arbeitsplätze, unsere Betriebe sowie unser privates und betriebliches Eigentum an Sie mit der Bitte um Ihre Unterstützung.
Obwohl die Grundlagen für die in den Gemeinden aufliegenden Gefahrenzonenpläne zur Ermittlung und Ausweisung sogenannter „Roter Zonen“ nicht endgültig sind und unserer Ansicht nach nicht auf Grundlage von BGBl. II Nr. 145/2014 insbesondere durch Berücksichtigung der Paragrafen 4 und 5 gerechnet wurden, ist bereits jetzt die IST-Situation für private und betriebliche Liegenschaften wie folgt gegeben:
Keine Verbauung privater Liegenschaften und ebenso keine Verbauung bzw. Erweiterung betrieblicher Liegenschaften sowie Wertminderungen in sehr hohem Ausmaß. Ebenso verlieren sowohl private wie auch betriebliche Liegenschaften hohe Werte in Bezug als Sicherheiten für Bankverbindlichkeiten und ist mit höheren Versicherungsprämien etc. zu rechnen.
Auch wenn nun öffentlich von politischen oder beamteten Vertretern des Landes Tirol mehrmals behauptet wurde, dass solche Liegenschaften nach Realisierung eines allfälligen Hochwasserschutzes wieder aus diesen Roten Zonen rutschen werden, ist dies für die Betroffenen, die vor Jahren oder Jahrzehnten in „gutem Glauben und im Vertrauen auf eine sichere, aufsichtsbehördlich genehmigte Flächenwidmung“ ihre Liegenschaften erworben haben, kein Grund zur Euphorie. Denn niemand kann heute von den derzeitigen Überbringern dieser „Rutsch-Botschaften“ garantieren, dass die ausgewiesenen Parzellen tatsächlich aus den Roten Zonen rutschen. Ganz abgesehen davon, ob das in 5, 10, 15 oder mehr Jahren der Fall sein könnte – und diese Zeiträume sind für Betriebe nicht verkraftbar.
Daher haben wir nun erste Überlegungen angestellt, wie den Betroffenen der bereits durch die Veröffentlichung der in den Gemeinden zwischen Innsbruck und Kufstein (siehe Verteiler im Anhang) aufgelegten Entwürfe eines Gefahrenzonenplanes eingetretene finanzielle Schaden abgemildert werden kann. Vor allem auch, um zu vermeiden, dass einer ganzen Reihe systemerhaltender Betriebe samt den Arbeitsplätzen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen bzw. derart verschlechtert wird, dass als Alternative nur die Schließung bzw. Abwanderung verbleibt.

Wir können uns daher vorstellen, dass die Gemeinden bei den Betrieben aller Branchen, die sich nun vollkommen überraschend in „Rote Zonen“ befinden, obwohl sie seit Jahren und Jahrzehnten dort angesiedelt sind, solange auf die Kommunal- und Grundsteuer verzichten, bis durch Hochwasserschutz die Betriebe wieder als sicher gelten.
Ebenso wäre es ein Gebot der Fairness, auch privaten Grundeigentümern, die sich mit ihren Grundstücken ebenso überraschend in „Roten Zonen“ befinden und deutliche Abwertungen ihrer langjährigen Ersparnisse erleben, mit entsprechenden Steuer- und Abgabenreduktionen in ihrer unverschuldeten Lage deutlich entgegen zu kommen. Auch den Familien, denen das eine oder andere kleine Grundstück, welches sie in „gutem Glauben und im Vertrauen auf eine sichere, aufsichtsbehördlich genehmigte Flächenwidmung“ für ihre Kinder und Enkel erworben haben und als Erbe weitergeben wollen, wertmäßig dramatisch abgewertet und durch Bauverbot unbrauchbar wird, wäre entsprechend entgegen zu kommen.
Ebenso wäre es sehr wünschenswert, wenn sich die Gemeinden mit Nachdruck dafür einsetzen würden, dass die Frage einer aus unserer Sicht unverzichtbaren Übergangslösung auf Landes- und falls notwendig auch auf Bundesebene mit hoher Priorität diskutiert und so gelöst wird, dass weder private und betriebliche Eigentümer Schaden erleiden und insbesondere die Arbeitsplätze in den betroffenen Betrieben unversehrt erhalten bleiben.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Anliegen, denn aus unserer Sicht sind Verschlechterungen der Arbeitsplatzsituation angesichts des bestehenden Umfeldes – größtes „belastetes Gebiet“ (Luft) seit 1. Oktober 2002 wegen dauerhafter Überschreitung der JahresMITTELgrenzwerte von Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie „Dumpingpreiskonkurrenz“ aus dem nichtharmonisierten Binnen- und Globalmarkt – sowie von privatem und betrieblichen Eigentum nicht verhandelbar.
Und wenn jetzt schon in aller Öffentlichkeit über Entschädigungen für allfällige Retentionsflächen für die Bauern wie auf einem „türkischen Bazar“ verhandelt wird, dann ist es allein schon vom Gleichheits- grundsatz her geboten, mit dem gleichen Engagement für die Sicherung der Arbeitsplätze sowie der betroffenen privaten und betrieblichen Liegenschaften einzutreten.
Wir sehen diese Vorschläge als „Vorsorgemaßnahme“ für die Zeit einer allfälligen Ausweisung in „Roten Zonen“ mit den einhergehenden Belastungen und halten selbstverständlich an unserer legitimen Forderung, die Entwürfe der in den Gemeinden aufgelegten Gefahrenzonenpläne auf Grundlage von BGBl. II Nr. 145/2014 insbesondere durch Berücksichtigung der Paragrafen 4 und 5 zu überarbeiten.
Erinnern dürfen wir noch einmal an die Möglichkeit, im Zuge des Parteiengehörs – die ursprüngliche Frist wurde von Frau LRin Ingrid Felipe auf unseren Vorschlag dankenswerter Weise auf 05. Februar 2016 verlängert – Stellung zu beziehen, dazu vor allem die Interessen der betroffenen Grundeigentümer (privat und betrieblich) vollinhaltlich einzubringen. Aussagen einzelner Landesbediensteter (BH Kufstein!), die Gemeinden sinngemäß wie folgt „informieren“: Nachdem es ja nur um die „UVP“ gehe, wäre eine Stellungnahme der Gemeinde „nicht notwendig“ – gerade so, als ob die Aufforderung zur Äußerung vom 23.12.2015 spaßhalber an die 40 Gemeinden geschickt worden wäre – sind in diesem Zusammenhang absolut entbehrlich.

Fritz Gurgiser, Koordinator, Vorstandsmitglied der Tiroler Arbeiterkammer;
Josef Erler, GF, Bonnevit Feinbäckerei Gesellschaft m.b.H., Reith im Alpbachtal, St. Gertraudi;
Barbara Hussl, GF, Hussl Ing. B. u. J. GesmbH & Co KG, Brixlegg, St. Gertraudi;
Hannes Oberhofer, GF, Oberhofer GmbH & Co KG, Kramsach, Unterkramsach;

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